Besetzung des Schiedsgerichts
(3) Besetzung des Schiedsgerichts. Die Einzelheiten regeln die nachfolgenden Absätze; ergänzend gelten die allgemeinen Verfahrensgrundsätze dieser Ordnung.
A. Grundlagen
Die Vorschrift bildet das Rückgrat des schiedsgerichtlichen Verfahrens im organisierten Sport. Sie konkretisiert die Grundsätze der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und ist im Lichte von § 1034 ZPO sowie der einschlägigen CAS-Rechtsprechung auszulegen. Maßgeblich ist stets die freiwillige Unterwerfung der Parteien unter die Schiedsklausel.
In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, wie weit die Gestaltungsfreiheit der Verbände reicht. Die herrschende Auffassung erkennt ein legitimes Interesse an einheitlicher Streitentscheidung an, verlangt jedoch verfahrensrechtliche Mindestgarantien. Der Themenpate folgt dieser Linie und ergänzt sie um praktische Hinweise für die Vertragsgestaltung.
B. Einzelfragen
Umstritten ist die Behandlung von Konstellationen mit strukturellem Machtungleichgewicht. Während ein Teil des Schrifttums eine strenge Inhaltskontrolle fordert, betont die Gegenauffassung die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit. Für die Falllösung empfiehlt sich eine Abwägung im Einzelfall unter Berücksichtigung der Grundrechtspositionen beider Seiten.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass die jüngste Reform der SchiedsGO die Zustellungsvorschriften modernisiert hat. Für die Praxis folgt daraus …
Der hier vertretenen Auffassung ist entgegenzutreten. Die pauschale Anerkennung eines Verbandsinteresses verkennt, dass …