Akteurslandkarte Safe Sport und Kinderschutz
Lernziel: Die Akteure beider Säulen — staatlicher Kinderschutz und Safe Sport — nach ihrer Funktion überblicken, sie in einer Zuständigkeits-Matrix verorten und für jede Aufgabe den richtigen Akteur und den vertiefenden Baustein finden.
Wozu eine Akteurslandkarte?
Wer sich im Schutz vor Gewalt im Sport zurechtfinden will, steht vor einer verwirrenden Zahl von Stellen: , Jugendamt, Verband, Zentrum für Safe Sport, Polizei, Fachberatung, Athletenvertretung — und hinter jeder stehen weitere. Diese Landkarte bringt sie in eine Ordnung.
Die Ordnung folgt zwei Achsen. Die erste ist die Säule: Gehört ein Akteur zum staatlichen Kinder- und Jugendschutz oder zum Safe Sport des organisierten Sports? Diese Zweiteilung ist in Kapitel 6 als „zwei Säulen, ein Dach“ eingeführt. Die zweite Achse ist die Funktion: Was tut der Akteur — beugt er vor, nimmt er Meldungen entgegen, untersucht er, sanktioniert er, hilft er, arbeitet er auf, oder beaufsichtigt er?
Wer beide Achsen im Kopf hat, findet für jede Aufgabe den zuständigen Akteur — und erkennt, wo mehrere zugleich zuständig sind. Die Achsenlogik selbst ist eine Ordnungsleistung dieses Bausteins; die einzelnen Zuständigkeiten sind in den Fachkapiteln dargestellt, auf die jeweils verwiesen wird.
Wer sind die Akteure der beiden Säulen?
In der Säule des Sports wirken: der einzelne Verein oder Verband als Träger von Prävention und eigenem Disziplinarverfahren; die Ansprechperson als erste Anlaufstelle; DOSB, Deutsche Sportjugend und Landessportbünde als rahmensetzende und schulende Ebenen; das Zentrum für Safe Sport als künftige unabhängige Melde- und Untersuchungsstelle; und die Athletenvertretung als Interessenvertretung der Betroffenen. Ihre Rollen behandeln die Bausteine dieses Kapitels und des Kapitels 4.
In der staatlichen Säule wirken: das örtliche Jugendamt als Träger des Schutzauftrags; das Landesjugendamt als überörtliche Aufsicht; das Familienministerium des Bundes mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen; die Fachberatungsstellen und Hilfetelefone als niedrigschwellige Beratung; sowie Polizei und Staatsanwaltschaft für die Strafverfolgung. Ihre Zuständigkeiten sind in Kapitel 3 vertieft.1
Manche Stellen lassen sich keiner Säule allein zuordnen, weil sie an der Nahtstelle wirken — etwa die Arbeitsgerichte, die eine Kündigung unabhängig vom Sport- und Strafverfahren beurteilen. Solche Akteure zeigen, dass die Säulen keine getrennten Welten sind.
Wie sieht die Zuständigkeits-Matrix aus?
Ordnet man die Akteure nach Funktion, ergibt sich eine Matrix. Sie ist eine Verdichtung dieses Bausteins; die einzelnen Zuordnungen stützen sich auf die Fachkapitel.
Prävention tragen Verein und Verband, unterstützt von DOSB, Deutscher Sportjugend und Landessportbünden; staatlich flankiert das Jugendamt über die Vereinbarung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Meldung nehmen die , das Jugendamt und künftig das Zentrum für Safe Sport entgegen — parallel, nicht ausschließlich.
Untersuchung ist Sache des Untersuchungsteams im Verband oder — nach Übertragung — des Zentrums für Safe Sport; strafrechtlich ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Sanktion verhängen das Disziplinarorgan des Verbandes bzw. das Zentrum, das Strafgericht und, arbeitsrechtlich, der Arbeitgeber unter Kontrolle der Arbeitsgerichte.2
Hilfe und Beratung leisten Fachberatungsstellen, Hilfetelefone und die Athletenvertretung; Aufarbeitung verantworten die dafür vorgesehenen Strukturen des Sports und, im staatlichen Bereich, die Aufarbeitungskommission; Aufsicht üben Landesjugendamt und, über Förderbedingungen, die rahmensetzenden Ebenen des Sports.
Wo überschneiden sich Zuständigkeiten — und wo bleiben Lücken?
Die folgenden Beobachtungen sind Einordnung dieses Bausteins, nicht wörtliche Aussage einer einzelnen Quelle — sie verdichten, was in den Fachkapiteln im Einzelnen dargestellt ist.
Meldung und Sanktion sind mehrfach besetzt. Ein Vorfall kann zugleich eine Meldung im Sport, eine Gefährdungsmeldung an das Jugendamt und eine Strafanzeige auslösen; ebenso können Verbands-, Straf- und Arbeitsverfahren nebeneinander zu Entscheidungen führen. Das ist kein Widerspruch, sondern Folge der verschiedenen Zwecke — kein Weg ersetzt den anderen.
Die größte Lücke betrifft den Breitensport. Die unabhängige Untersuchungsebene des Zentrums ist vom Leistungssport her gedacht; für die Masse der Vereinsfälle steht sie noch nicht bereit. Dort tragen weiterhin nur die eigenen Verbandsstrukturen und das staatliche System. Auch eine unabhängige Berufungsinstanz gegen Entscheidungen des Zentrums ist noch nicht abschließend geklärt.
Der Datenfluss zwischen den Säulen ist ein Engpass. Von der Strafjustiz zum Verband besteht keine Bringschuld, vom Jugendamt zum Verein nur enge Wege — das bremst die Koordination, so nötig sie im Einzelfall wäre. Kapitel 6 zeigt die rechtlichen Grenzen im Detail.
Wie nutzt man die Landkarte?
Die Landkarte ersetzt keinen der Fachbausteine — sie führt zu ihnen.
Für die Akteure des Sports vertiefen die Bausteine zu DOSB und Landessportbünden, zur , zum Zentrum für Safe Sport und zur Athletenvertretung. Die staatlichen Akteure behandelt näher Kapitel 3, das Zusammenspiel von staatlichem Schutzsystem und Sport-System näher Kapitel 6.
Die praktische Merkregel bleibt einfach: erst die Funktion bestimmen — worum geht es? —, dann den Akteur, dann den vertiefenden Baustein. Wer so vorgeht, verliert sich nicht in der Zahl der Stellen, sondern findet den Weg.
Nachweise
- 1§ 8a SGB VIII (Schutzauftrag des Jugendamts bei Kindeswohlgefährdung), § 85 Abs. 2 SGB VIII (überörtliche Aufgaben des Landesjugendamts), § 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen). Näher § 03 dieser Bibliothek. ↩
- 2Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 8.1: „Das Untersuchungsverfahren dient der Prüfung zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen diesen Code.“ Zur Übertragung auf das Zentrum Satzung des ZfSS (2026), § 16. ↩
Rechtsstand
- SGB VIII
- Stand 2026
- Muster-Safe Sport Code
- Fassung 2025 · Stand 2025
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