Begriffsregister

15 von 15 Begriffen

Ansprechperson
Handlungsleitfaden Safe Sport (DOSB/dsj)

Benannte Stelle im Verein oder Verband für Hinweise und Meldungen. Sie nimmt entgegen und leitet weiter — sie ermittelt nicht und entscheidet nicht über Sanktionen.

Arbeitsbegriff des Handlungsleitfadens — der Code regelt eigene Zuständigkeiten (Untersuchungsteam, Safe-Sport-Beauftragte).

Vertieft in SSP-07-03
Garantenstellung(Fürsorgepflicht)
Allgemeine Rechtsgrundsätze; für den Sport: Übernahme von Betreuung und Aufsicht

Besondere Pflicht, eine andere Person vor Schaden zu bewahren. Voraussetzung dafür, dass ein Unterlassen vorgeworfen werden kann.

Allgemeiner strafrechtlicher Begriff — maßgeblich ist die Rechtsprechung, nicht ein Regelwerk des Sports.

Vertieft in SSP-02-06
Gesundheit
Safe Sport Code, Art. 4.2

Der Zustand des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens.

Maßgeblich, wo der Safe Sport Code übernommen ist — für Begriffe und Verfahren nach dem Code; andere Regelwerke können denselben Begriff anders bestimmen.

Vertieft in SSP-08-11
Grenzverletzung
Handlungsleitfaden Safe Sport (DOSB/dsj)

Unterste Stufe der Stufenfolge von der Grenzverletzung bis zur Straftat (Kontinuum): Verhalten, das persönliche Grenzen überschreitet, ohne bereits Übergriff oder Straftat zu sein — oft unbeabsichtigt, gleichwohl relevant.

Fachlicher Arbeitsbegriff dieser Stufenfolge (Handlungsleitfaden) — keine Legaldefinition; der Code definiert die Stufe nicht.

Vertieft in SSP-01-08
interpersonale Gewalt
Safe Sport Code, Art. 4.4

Jeder zwischenmenschliche Missbrauch körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art sowie die Vernachlässigung. Oberbegriff für alle vier vom Code erfassten Formen.

Maßgeblich, wo der Safe Sport Code übernommen ist — für Begriffe und Verfahren nach dem Code; andere Regelwerke können denselben Begriff anders bestimmen.

Vertieft in SSP-01-01
körperliche Gewalt(physische Gewalt)
Safe Sport Code, Art. 4.5

Missbräuchliches Verhalten, durch das das körperliche Wohlbefinden einer anderen Person beeinträchtigt wird oder werden kann.

Maßgeblich, wo der Safe Sport Code übernommen ist — für Begriffe und Verfahren nach dem Code; andere Regelwerke können denselben Begriff anders bestimmen.

Vertieft in SSP-01-03
Meldegebot(Meldepflicht)
Safe Sport Code, Art. 6.1

Pflicht, bei Anhaltspunkten für interpersonale Gewalt eine Meldung an die zuständige Stelle zu machen. Die unterlassene Meldung ist ein eigenständiger Verstoß.

Maßgeblich, wo der Safe Sport Code übernommen ist — für Begriffe und Verfahren nach dem Code; andere Regelwerke können denselben Begriff anders bestimmen.

Vertieft in SSP-04-07
Menschenwürde
Safe Sport Code, Art. 4.1

Der Eigenwert eines jeden Menschen kraft seines Personenseins. Eines der drei Schutzgüter des Codes.

Maßgeblich, wo der Safe Sport Code übernommen ist — für Begriffe und Verfahren nach dem Code; andere Regelwerke können denselben Begriff anders bestimmen.

Vertieft in SSP-04-05
missbräuchliches Verhalten(Missbräuchlichkeit)
Safe Sport Code, Art. 4.5 bis 4.7

Zentrales Merkmal aller drei aktiven Gewaltformen. Der Code beschreibt keine konkreten Handlungen; abzugrenzen ist Verhalten, das eine andere Person instrumentalisiert, vom bloßen Versehen.

Maßgeblich, wo der Safe Sport Code übernommen ist — für Begriffe und Verfahren nach dem Code; andere Regelwerke können denselben Begriff anders bestimmen.

Vertieft in SSP-01-01
Schutzkonzept
Empfehlungen der UBSKM; DOSB-Stufenmodell

Bündel aufeinander abgestimmter Maßnahmen einer Organisation zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung — von der Risikoanalyse über Verhaltensregeln bis zu Beschwerdewegen.

Fachlicher Ordnungsbegriff der Kinderschutz-Praxis — maßgeblich ist die jeweils in Bezug genommene Empfehlung.

Vertieft in SSP-03-05
seelische Gewalt(psychische Gewalt)
Safe Sport Code, Art. 4.6

Missbräuchliches Verhalten, durch das das seelische, mentale oder soziale Wohlbefinden oder die Entwicklung einer Person beeinträchtigt wird oder werden kann. Erfasst auch diskriminierende Äußerungen und Handlungen.

Maßgeblich, wo der Safe Sport Code übernommen ist — für Begriffe und Verfahren nach dem Code; andere Regelwerke können denselben Begriff anders bestimmen.

Vertieft in SSP-01-04
sexualisierte Gewalt
Safe Sport Code, Art. 4.7

Missbräuchliches Verhalten mit dem Mittel der Sexualität — mit und ohne Körperkontakt sowie in Form sexueller Grenzverletzungen.

Maßgeblich, wo der Safe Sport Code übernommen ist — für Begriffe und Verfahren nach dem Code; andere Regelwerke können denselben Begriff anders bestimmen.

Vertieft in SSP-01-05
sexuelle Selbstbestimmung
Safe Sport Code, Art. 4.3

Die Freiheit, die eigenen sexuellen Möglichkeiten auszudrücken und vor allen Formen sexuellen Missbrauchs geschützt zu sein.

Maßgeblich, wo der Safe Sport Code übernommen ist — für Begriffe und Verfahren nach dem Code; andere Regelwerke können denselben Begriff anders bestimmen.

Vertieft in SSP-02-01
Verhaltensregeln Safe Sport(Verhaltensregeln)
Safe Sport Code, Anhang

Dem Code als Anhang beigefügte Regeln, die den offenen Begriff des missbräuchlichen Verhaltens für den Alltag konkretisieren. Sie sind Bestandteil des Codes und damit der Sanktionsgrundlage.

Maßgeblich, wo der Safe Sport Code übernommen ist — für Begriffe und Verfahren nach dem Code; andere Regelwerke können denselben Begriff anders bestimmen.

Vertieft in SSP-04-08
Vernachlässigung
Safe Sport Code, Art. 4.8

Das pflichtwidrige Unterlassen fürsorglichen Verhaltens. Einzige Form, die nicht in einem Tun, sondern in einem Unterlassen besteht; setzt eine Fürsorgepflicht voraus.

Maßgeblich, wo der Safe Sport Code übernommen ist — für Begriffe und Verfahren nach dem Code; andere Regelwerke können denselben Begriff anders bestimmen.

Vertieft in SSP-01-06