Kapitel 1 · Niveau Basis · Bronze

Sexualisierte Gewalt mit und ohne Körperkontakt

Lernziel: Sexualisierte Gewalt nach dem Safe Sport Code in ihren Erscheinungsformen einordnen, sportspezifische Konstellationen erkennen und von sportlich veranlasstem Körperkontakt abgrenzen können.

4 Min.

Was ist sexualisierte Gewalt nach dem Safe Sport Code?

Der Code beschreibt sie knapp als mit dem Mittel der Sexualität (). Die Kürze ist beabsichtigt: Sie soll die gesamte Bandbreite erfassen, von der bis zur schweren Straftat.1

Das Mittel, nicht das Motiv

Der Begriff *sexualisierte* Gewalt — nicht *sexuelle* — ist bewusst gewählt. Er stellt klar, dass es nicht in erster Linie um Sexualität geht, sondern um Machtausübung, für die Sexualität als Mittel dient. Die Erläuterungen zum Code stellen dementsprechend darauf ab, dass bei Betroffenen Gefühle von Ohnmacht und Scham hervorgerufen werden.2

Keine Schwelle nach unten

Anders als das Strafrecht kennt der Code keine Erheblichkeitsschwelle. Auch Verhalten unterhalb der Strafbarkeit ist erfasst, wenn es missbräuchlich ist — und genau dafür wurde der Code geschaffen.

Welche Erscheinungsformen unterscheidet man?

Handlungen mit Körperkontakt

Berührungen im Intimbereich, erzwungene Umarmungen und Küsse, sexuelle Handlungen. Hierher gehört auch das Ausnutzen sportartbedingter Nähe, etwa bei Hilfestellungen oder Massagen.3

Handlungen ohne Körperkontakt

Anzügliche Bemerkungen und Witze, sexualisierte Kommentare zum Körper, Zeigen pornografischer Inhalte, Versenden sexualisierter Nachrichten an Minderjährige, heimliche Aufnahmen, gezieltes Beobachten beim Umkleiden oder Duschen.4

Sexuelle Grenzverletzungen

Verhalten, das persönliche Grenzen überschreitet, ohne bereits Übergriff oder Straftat zu sein — oft im Grenzbereich der Sportausübung selbst. Diese Gruppe ist für den Sport besonders bedeutsam, weil sie Situationen erfasst, die aus dem Training heraus entstehen und nicht immer beabsichtigt sind.

Welche Konstellationen sind für den Sport typisch?

Die benennen die Situationen, in denen sich im Sport am häufigsten ereignet, und geben zugleich die Maßstäbe vor.

Körperkontakt bei Hilfestellungen ist sportlich veranlasst und zulässig; verlangt sind Ankündigung, Erklärung des Zwecks und die Möglichkeit, ihn abzulehnen (). Medizinische Behandlungen und Wiegesituationen dürfen nur durch qualifizierte Personen erfolgen, mit dem Recht auf Begleitung und auf Bekleidung (). Dusch- und Umkleidesituationen sind besonders geschützt: kein Alleinsein im geschlossenen Raum, keine Anwesenheit während des Umziehens Minderjähriger, keine Aufnahmen (). Übernachtungen bei Lehrgängen und Fahrten unterliegen eigenen Regeln, ebenso die Mitnahme in den Privatbereich und Autofahrten allein ( bis 17). Für die digitale Kommunikation gilt, dass dienstlich zugängliche Kontaktwege nicht zum Aufbau privater Beziehungen zu minderjährigen Sportler*innen genutzt werden dürfen ().5

Auffällig ist, dass diese Regeln durchweg Situationen betreffen, die sich durch Organisation entschärfen lassen. Das ist kein Zufall: braucht Gelegenheit, und Gelegenheiten entstehen dort, wo Zweisamkeit unbeobachtet und unabgesprochen möglich ist.

Wo verläuft die Grenze zum erlaubten Verhalten?

Die Frage stellt sich vor allem beim Körperkontakt. Maßgeblich ist auch hier die Missbräuchlichkeit: Eine fachlich veranlasste, angekündigte und ablehnbare Hilfestellung ist zulässig, auch wenn sie den Körper berührt. Eine misslungene Hilfestellung ist ein Missgeschick, kein Verstoß.

Vier Umstände sprechen für : fehlender sportlicher Anlass; Wiederholung trotz erkennbaren Unbehagens; Heimlichkeit oder Aufforderung zur Verschwiegenheit; und die Nutzung von Situationen, die die gerade ausschließen wollen.

Minderjährige

Bei Minderjährigen ist eine wirksame Zustimmung zu sexuell konnotiertem Verhalten von vornherein nicht anzunehmen. Ein Berufen auf Einverständnis geht hier fehl.6

Erwachsene und das Machtgefälle

Auch unter Erwachsenen schützt der Code, denn er gilt für alle Sportbeteiligten. Beziehungen zwischen betreuenden Personen und Athlet*innen sind nicht per se verboten, stehen aber im Schatten eines strukturellen Abhängigkeitsverhältnisses — mit der Folge, dass die Freiwilligkeit im Streitfall in Frage steht. Empfohlen ist Transparenz gegenüber der Organisation und die Trennung von Betreuungsverantwortung.

Was hat das mit Anbahnung zu tun?

Viele Fälle beginnen nicht mit einem Übergriff, sondern mit einer Beziehung: besondere Aufmerksamkeit, Geschenke, Sonderstellung, Abgrenzung von der Gruppe, gemeinsame Geheimnisse. Diese Vorfeldhandlungen sind für sich genommen oft unauffällig und werden erst im Muster erkennbar — weshalb die Geschenke und unsachliche Bevorzugung ausdrücklich untersagen ().7

Für die Praxis heißt das: Nicht die einzelne Handlung ist zu bewerten, sondern die Reihe. Wer nur den letzten Schritt betrachtet, übersieht die ersten neun.

Rechtliche EinordnungGold

Was folgt daraus für die Rechtsanwendung?

🔒 Dieser Block ist ab Stufe Gold sichtbar.

Wenn Sie betroffen sindBronze

Wenn Sie selbst betroffen sind

Vieles von dem, was hier beschrieben ist, wird von Betroffenen zunächst nicht als Gewalt eingeordnet — weil nichts Strafbares geschehen ist, weil es im Training passierte, weil die Person freundlich war oder weil man selbst nichts gesagt hat. Nichts davon ändert etwas an der Bewertung. Es kommt nicht darauf an, ob Sie sich gewehrt haben, ob Sie mitgelacht haben oder ob Sie es damals in Ordnung fanden.

Sie müssen nichts beweisen und nichts entscheiden, um sich beraten zu lassen. en in Verein und Verband, die Anlaufstellen des organisierten Sports, unabhängige Fachberatungsstellen und das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch beraten kostenlos, auf Wunsch anonym und ohne dass daraus etwas folgen muss.

Nachweise

  1. 1Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 4.7.
  2. 2Erläuterungen zu Art. 4.7 des Muster-Safe Sport Codes (DOSB, 2025): Sexualisierte Gewalt ist in besonderer Weise davon geprägt, bei den Betroffenen Gefühle von Ohnmacht und Scham hervorzurufen.
  3. 3Zur Bandbreite der Handlungen mit und ohne Körperkontakt sowie zu sexuellen Grenzverletzungen die Erläuterungen zu Art. 4.7 des Muster-Safe Sport Codes (DOSB, 2025).
  4. 4Zur Bandbreite der Handlungen mit und ohne Körperkontakt sowie zu sexuellen Grenzverletzungen die Erläuterungen zu Art. 4.7 des Muster-Safe Sport Codes (DOSB, 2025).
  5. 5Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025), Ziffern 10, 12, 13, 15 bis 17 und 19.
  6. 6Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 4.3 (sexuelle Selbstbestimmung als Schutzgut) in Verbindung mit Art. 4.7.
  7. 7Ziffer 18 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025) — Geschenke, Versprechen: keine privaten Geschenke und keine unsachliche Bevorzugung Einzelner.

Rechtsstand

Muster-Safe Sport Code
Fassung 2025 · Stand 2025

Geprüft am 27.07.2026 · Volatilitätsklasse A · Version 3 · SSP-01-05 Rn. 1–15

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