Kapitel 1 · Niveau Basis · Bronze

Zahlen und Studienlage

Lernziel: Die wichtigsten Zahlen zu Gewalt im Sport und zur Kriminalstatistik benennen, die drei Datenarten auseinanderhalten und begründen können, welche Aussage eine Zahl trägt und welche nicht.

8 Min.

Drei Datenarten, drei verschiedene Fragen

Warum es die eine Zahl nicht gibt

Wer wissen will, wie verbreitet Gewalt im Sport ist, findet keine einzelne Zahl, sondern drei Arten von Daten, die drei verschiedene Fragen beantworten. Sie ineinander umzurechnen oder gegeneinander auszuspielen ist der häufigste Fehler in Verbandsvorlagen und Presseantworten.

Die Kriminalstatistik zählt Straftaten, die der Polizei bekannt geworden und von ihr abschließend bearbeitet worden sind. Sie beantwortet die Frage: Was ist angezeigt und strafrechtlich erfasst worden?

Prävalenzstudien befragen Menschen danach, was sie selbst erlebt haben — unabhängig davon, ob es angezeigt wurde und ob es strafbar war. Sie beantworten die Frage: Wie viele Menschen haben so etwas erfahren?

Organisationsbefragungen fragen Vereine und Verbände, was ihnen bekannt geworden ist und welche Schutzmaßnahmen sie eingerichtet haben. Sie beantworten die Frage: Was nimmt die Organisation wahr, und was tut sie?

Dahinter steht die Unterscheidung von Hellfeld und Dunkelfeld. Das Bundeskriminalamt weist selbst darauf hin, dass seine Statistik nur das Hellfeld abbildet und dass Schwankungen im Anzeigeverhalten unmittelbar auf die Zahlen durchschlagen. Aussagen über das Dunkelfeld lassen sich aus ihr nicht ableiten — dafür sind die Befragungsstudien da.1

Was die Studien aus dem Sport zeigen

Leistungssport: die Studie Safe Sport

Die erste belastbare Erhebung für Deutschland stammt aus dem Forschungsprojekt Safe Sport. Befragt wurden 1.799 Kaderathlet*innen aus 128 Sportarten und 57 Verbänden. Rund 37 Prozent gaben an, im Sport mindestens eine Form sexualisierter Gewalt erlebt zu haben; knapp 63 Prozent berichteten von keiner solchen Erfahrung.2

Nach Formen aufgeschlüsselt — Mehrfachnennungen waren möglich — nannten 30,3 Prozent ohne Körperkontakt, 20,9 Prozent sexuelle en und 3,3 Prozent sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt. Etwa 70 Prozent der Betroffenen waren bei der ersten Erfahrung jünger als achtzehn Jahre.3

Athletinnen sind deutlich häufiger betroffen als Athleten: 18 Prozent der weiblichen Befragten nannten ohne Körperkontakt, 25 Prozent en, 5 Prozent Gewalt mit Körperkontakt; bei den männlichen Befragten waren es 13, 9 und 1 Prozent. Erhöhte Betroffenheit zeigte sich außerdem bei Sportler*innen mit nicht-heterosexueller Orientierung.4

Zwischen den Sportarten schwanken die Werte nur wenig — von rund 32 Prozent in Zielsportarten bis rund 42 Prozent in Kampfsportarten. Der oft gehörte Satz, das Problem betreffe bestimmte Sportarten besonders, findet in den Daten keine Stütze.5

Breitensport: SicherImSport und CASES

Das Projekt SicherImSport hat den Blick erstmals auf den gesamten Vereinssport geweitet; befragt wurden 4.367 Vereinsmitglieder. Gut zwei Drittel — 69 Prozent — berichteten von mindestens einer Form interpersonaler Gewalt im Zusammenhang mit dem Vereinssport.6

Nach Formen: 64 Prozent nannten emotionale Verletzungen oder Gewalt, 37 Prozent körperliche, 26 Prozent sexualisierte Belästigung ohne und 19 Prozent mit Körperkontakt, 15 Prozent . Die häufigste Form ist damit nicht die sexualisierte, sondern die emotionale Gewalt — ein Befund, den die Reihenfolge der Aufmerksamkeit im Sport bis heute nicht abbildet.7

Das Risiko wächst mit dem Leistungsniveau: Von den auf internationaler Ebene Aktiven berichteten 84 Prozent von Belästigungs- oder Gewalterfahrungen. In absoluten Zahlen ist die Zahl betroffener Menschen im Breitensport gleichwohl um ein Vielfaches größer, weil dort ungleich mehr Menschen Sport treiben.89

Die europäische Studie CASES bestätigt beides: ist im organisierten Kinder- und Jugendsport weit verbreitet, ist mit rund 65 Prozent die häufigste Form, und die Prävalenz ist im Freizeitsport am niedrigsten und steigt mit der Wettkampforientierung.10

Was die Kriminalstatistik hinzufügt

Das Bundeslagebild 2025

Das im Juli 2026 veröffentlichte Bundeslagebild für das Berichtsjahr 2025 weist 17.126 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern aus, ein Plus von 4,7 Prozent, und 1.239 Fälle bei Jugendlichen, ein Plus von 4,0 Prozent. Insgesamt wurden 20.051 minderjährige Opfer registriert.11

Die deutlichste Bewegung liegt im Digitalen. Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt stieg um 16,5 Prozent auf 4.861 Fälle. Straftaten im Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten erreichten mit 11.515 Fällen und einem Plus von 19,9 Prozent einen neuen Höchststand, während die Fälle zu kinderpornografischen Inhalten mit 41.677 leicht zurückgingen.12

Künstliche Intelligenz senkt dabei die Schwelle. Das Bundeskriminalamt beschreibt, dass reale Aufnahmen ohne technisches Vorwissen verändert und vollständig künstliche Inhalte erzeugt werden können, dass dies Sextortion und Cybergrooming erleichtert und dass Betroffene dadurch erneut zu Opfern werden können.13

Auffällig ist der Anteil minderjähriger Tatverdächtiger: Bei kindlichen Opfern ist fast ein Drittel der Tatverdächtigen selbst Kind oder jugendlich, bei den jugendpornografischen Inhalten ist es mehr als die Hälfte. Ein großer Teil davon fällt unter das Phänomen der sogenannten Selbstfilmenden und der unbedachten Weiterleitung.14

In etwa 54 Prozent der Fälle bestand eine Vorbeziehung zwischen tatverdächtiger Person und Opfer. Aufgeschlüsselt entfallen 22 Prozent auf familiäre und 27 Prozent auf informelle soziale Beziehungen; auf formelle soziale Beziehungen — Institutionen, Organisationen, Gruppen — entfallen 1.032 kindliche Opfer, also 5 Prozent, bei jugendlichen Opfern 47 Opfer und 4 Prozent.15

Die Unabhängige Bundesbeauftragte hat bei der Vorstellung darauf hingewiesen, dass Cybergrooming einen erheblichen Teil der 14- bis 17-Jährigen trifft, aber nicht strafbar ist, und dass Sextortion nicht als eigener Straftatbestand erfasst wird. Was nicht strafbar ist, taucht in der Statistik nicht auf.16

Was die Zahlen nicht hergeben

Die Kriminalstatistik kennt keinen Sport

Die wichtigste Grenze zuerst: Das Bundeslagebild enthält keine Kategorie Sport. Der nächstliegende Wert ist die formelle soziale Beziehung mit 5 Prozent der kindlichen Opfer — darin sind aber Schule, Heim, Kirche, Jugendarbeit und Verein zusammengefasst. Wer daraus eine Zahl für den Sport macht, überdehnt die Quelle. Belastbare Aussagen über den Sport liefern allein die Prävalenzstudien.17

Was die Zahlen jeweils meinen

Fälle, Opfer und Tatverdächtige sind drei verschiedene Größen und dürfen nicht vermischt werden: Einem Fall können mehrere Opfer zugeordnet sein, einer tatverdächtigen Person mehrere Fälle.

Die Prävalenzwerte der Sportstudien sind Lebenszeitwerte: Sie sagen, wie viele Menschen so etwas jemals im Sport erlebt haben, nicht wie viele es in einem bestimmten Jahr erleben. Aus 37 Prozent folgt also nicht, dass 37 von 100 Kaderathlet*innen in dieser Saison betroffen sind.

Die Studien beruhen auf freiwilligen Online-Befragungen. Wer sich beteiligt, entscheidet selbst — Betroffene können überproportional teilnehmen, aus Mitteilungsbedürfnis, oder unterproportional, aus Vermeidung. Die Richtung dieser Verzerrung ist nicht bekannt, ihr Bestehen schon.

Warum eine Zahl steigt

Ein Anstieg der Fallzahlen kann bedeuten, dass mehr geschieht. Er kann ebenso bedeuten, dass mehr angezeigt wird, dass die Polizei intensiver kontrolliert oder dass sich das Recht geändert hat. Die Rückstufung des § 184b StGB vom Verbrechen zum Vergehen im Sommer 2024 ist ein Beispiel für eine solche Verschiebung ohne Bezug zur Wirklichkeit.18

Umgekehrt gilt: Das Hinweisaufkommen aus dem Meldesystem des NCMEC ist 2025 erneut gestiegen, während die polizeilich abgeschlossenen Fälle zurückgingen. Das Bundeskriminalamt führt das auf die unterschiedliche Datengrundlage zurück — Hinweise werden im Eingangsjahr gezählt, Fälle erst nach Abschluss der Bearbeitung. Zwei Zahlen zum selben Gegenstand können also gegenläufig sein, ohne dass eine davon falsch wäre.19

Die Forschungslücke

Schließlich der Punkt, der bei jeder Argumentation mitzudenken ist: Die sportspezifischen Daten stammen aus den Jahren 2016 und 2021 und damit aus der Zeit vor dem Safe Sport Code20. Eine Prävalenzstudie, die dessen Wirkung messen könnte, gibt es nicht. Wer behauptet, der Code habe etwas bewirkt oder nichts bewirkt, hat dafür bislang keine Datengrundlage.

Wie man mit den Zahlen im Verband arbeitet

Der Satz „bei uns gibt es das nicht“

Die wirksamste Gegenprobe liefert der Sportentwicklungsbericht: In einer Befragung von rund 13.000 Vereinen berichteten für den Zeitraum 2011 bis 2015 etwa 2 Prozent der Vereine von Vorfällen oder Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt. Stellt man das neben die Prävalenzwerte der Athlet*innenbefragungen, belegt diese Quote kein Nichtvorkommen, sondern ein Nichtbemerken.21

Dasselbe Bild zeigen die Strukturdaten: Zum Erhebungszeitpunkt hatten 11 Prozent der Vereine eine für die Prävention benannt, 9 Prozent führten regelmäßig Schulungen durch. Wer diese Zahlen kennt, kann das Gespräch mit einem Vorstand von der Schuldfrage weg und zur Strukturfrage hin lenken.22

Regeln für den eigenen Gebrauch

Drei Regeln für jede Vorlage, jede Schulung und jede Presseantwort: erstens immer Quelle, Erhebungsjahr und Grundgesamtheit mitnennen; zweitens nie eine Zahl aus einer Datenart mit einer aus einer anderen verrechnen; drittens keine Zahl auf den Sport übertragen, die nicht im Sport erhoben wurde.

Und eine Haltungsregel: Zahlen sollen die Aufmerksamkeit schärfen, nicht Angst erzeugen. Wer mit Prävalenzwerten einen Generalverdacht gegen Trainer*innen begründet, verliert genau die Menschen, die das später tragen müssen. Die Einordnung dazu liefert der Baustein zur Stufenfolge von der über den Übergriff bis zur strafbaren Handlung.

Rechtliche EinordnungGold

Was folgt daraus für die Rechtsanwendung?

🔒 Dieser Block ist ab Stufe Gold sichtbar.

Für die OrganisationSilber

Was bedeutet das für Verein und Verband?

🔒 Dieser Block ist ab Stufe Silber sichtbar.

Wenn Sie betroffen sindBronze

Wie wirkt das auf Betroffene?

Zahlen bilden keine Menschen ab. Für Betroffene kann eine Prävalenzangabe entlastend wirken, weil sie zeigt, dass sie nicht allein sind und dass ihre Erfahrung kein Einzelschicksal ist.

Dieselbe Zahl verletzt, sobald sie relativierend gebraucht wird. Formulierungen, die eine Erfahrung ins Verhältnis zu schwereren Fällen setzen, entwerten sie. Wer Zahlen in Anwesenheit von Betroffenen verwendet, sollte sie auf das Ausmaß des Problems beziehen, nie auf die Einordnung eines einzelnen Erlebens.

Nachweise

  1. 1Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2025 (Juli 2026), Vorbemerkung: Die Statistik bildet allein das Hellfeld ab; Veränderungen im Anzeigeverhalten schlagen unmittelbar auf die Fallzahlen durch.
  2. 2Ohlert/Rau/Seidler/Allroggen u. a., Forschungsprojekt „Safe Sport“ (Erhebung 2016, Publikation 2018).
  3. 3Ohlert/Rau/Seidler/Allroggen u. a., Forschungsprojekt „Safe Sport“ (Erhebung 2016, Publikation 2018): 1.799 befragte Kaderathlet*innen aus 128 Sportarten und 57 Verbänden; Prävalenz-, Formen- und Gruppenwerte einschließlich der Spannweite nach Sportartengruppen.
  4. 4Ohlert/Rau/Seidler/Allroggen u. a., Forschungsprojekt „Safe Sport“ (Erhebung 2016, Publikation 2018): 1.799 befragte Kaderathlet*innen aus 128 Sportarten und 57 Verbänden; Prävalenz-, Formen- und Gruppenwerte einschließlich der Spannweite nach Sportartengruppen.
  5. 5Ohlert/Rau/Seidler/Allroggen u. a., Forschungsprojekt „Safe Sport“ (Erhebung 2016, Publikation 2018): 1.799 befragte Kaderathlet*innen aus 128 Sportarten und 57 Verbänden; Prävalenz-, Formen- und Gruppenwerte einschließlich der Spannweite nach Sportartengruppen.
  6. 6Rulofs/Allroggen, Forschungsprojekt „SicherImSport“, Factsheet zur Zwischenauswertung 2021: 4.367 befragte Vereinsmitglieder. Zitiert nach Nolte, Einrichtung für sicheren und gewaltfreien Sport — eine Machbarkeitsstudie, S. 19 f.; das Primärdokument liegt der Bibliothek nicht vor.
  7. 7Rulofs/Allroggen, Forschungsprojekt „SicherImSport“, Factsheet zur Zwischenauswertung 2021: 4.367 befragte Vereinsmitglieder. Zitiert nach Nolte, Einrichtung für sicheren und gewaltfreien Sport — eine Machbarkeitsstudie, S. 19 f.; das Primärdokument liegt der Bibliothek nicht vor.
  8. 8Rulofs/Allroggen, Forschungsprojekt „SicherImSport“, Factsheet zur Zwischenauswertung 2021: 4.367 befragte Vereinsmitglieder. Zitiert nach Nolte, Einrichtung für sicheren und gewaltfreien Sport — eine Machbarkeitsstudie, S. 19 f.; das Primärdokument liegt der Bibliothek nicht vor.
  9. 9Zusammenfassend zu den Befunden aus Medizin, Psychologie und Pädagogik und zu strukturellen Defiziten im Nachwuchsleistungssport Firsching, Kindeswohl im Nachwuchsleistungssport, SpoPrax 2026, 10 (11 ff.).
  10. 10Rulofs/Neeten/Allroggen, Child Abuse in Sport: European Statistics (CASES), 2021. Zitiert nach Nolte, Machbarkeitsstudie, S. 20; das Primärdokument liegt der Bibliothek nicht vor.
  11. 11Bundeslagebild 2025, Übersicht S. 2 sowie Kap. 2.1 und 2.2; die Gesamtzahl von 20.051 minderjährigen Opfern nennt die gemeinsame Pressemitteilung von BMI und BKA vom 21.07.2026, nicht das Lagebild selbst.
  12. 12Gemeinsame Pressemitteilung von BMI und BKA vom 21.07.2026 (sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt); im Übrigen Bundeslagebild 2025, Kap. 2.2.
  13. 13Bundeslagebild 2025, Kap. 2.3 (Einsatz künstlicher Intelligenz).
  14. 14Bundeslagebild 2025, Kap. 2.1.3 und 2.4.2 (jeweils Tatverdächtige).
  15. 15Bundeslagebild 2025, Diagramm 5 (Vorbeziehung Tatverdächtige/Opfer).
  16. 16Pressemitteilung der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) vom 21.07.2026.
  17. 17Bundeslagebild 2025, Diagramm 5: Die Kategorie „formelle soziale Beziehung“ fasst Institutionen, Organisationen und Gruppen zusammen. Eine gesonderte Ausweisung des Sports enthält das Lagebild nicht.
  18. 18Zur Herabstufung des § 184b StGB vom Verbrechen zum Vergehen durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 27.06.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 213) und ihrer Wirkung auf die Fallzahlen: Bundeslagebild 2025, Kap. 2.2.
  19. 19Bundeslagebild 2025, Kap. 2.5 (Hinweisbearbeitung) und Fazit S. 26.
  20. 20Der Muster-Safe Sport Code datiert von 2025 (Muster-Safe Sport Code, DOSB, 2025); die Erhebungen von 2016 (Fn 2) und 2021 (Fn 3 und 4) liegen davor.
  21. 21Hartmann-Tews/Rulofs/Feiler/Breuer, Sportentwicklungsbericht 2015/2016, Befragung von rund 13.000 Vereinen: Anteil der Vereine mit Vorfällen oder Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt im Zeitraum 2011 bis 2015 sowie Strukturdaten zu Ansprechpersonen und Schulungen. Wiedergegeben im Handlungsleitfaden Safe Sport (DOSB/dsj, 2025), Abschn. 1.3, S. 20.
  22. 22Hartmann-Tews/Rulofs/Feiler/Breuer, Sportentwicklungsbericht 2015/2016, Befragung von rund 13.000 Vereinen: Anteil der Vereine mit Vorfällen oder Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt im Zeitraum 2011 bis 2015 sowie Strukturdaten zu Ansprechpersonen und Schulungen. Wiedergegeben im Handlungsleitfaden Safe Sport (DOSB/dsj, 2025), Abschn. 1.3, S. 20.

Rechtsstand

Bundeslagebild Sexualdelikte (BKA)
Fassung Berichtsjahr 2025 · Stand 2026-07
Studie „Safe Sport“
Fassung 2016/2018 · Stand 2018
Studie „SicherImSport“
Fassung 2021 · Stand 2021
Sportentwicklungsbericht
Fassung 2015/2016 · Stand 2016

Geprüft am 09.08.2026 · Volatilitätsklasse A · Version 3 · SSP-01-02 Rn. 1–30

Wissen prüfen

Warum lässt sich aus dem Bundeslagebild keine Zahl für den Sport ableiten?

Ein Vorstand sagt: „Wir hatten in zehn Jahren keinen einzigen Fall.“ Was entgegnest du?

Welche Gewaltform ist im Vereinssport nach den vorliegenden Daten die häufigste?

Die Fallzahlen sind gestiegen. Folgt daraus, dass mehr Taten begangen wurden?

Warum taugen die vorhandenen Sportstudien nicht als Beleg für die Wirkung des Safe Sport Codes?

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