Interpersonale Gewalt: die Definition des Safe Sport Codes
Lernziel: Die vier Formen interpersonaler Gewalt nach dem Safe Sport Code benennen, voneinander unterscheiden und an Beispielen aus dem Sportbetrieb zuordnen können.
Was bedeutet interpersonale Gewalt?
Ein Oberbegriff statt vieler Einzelthemen
Bis vor wenigen Jahren sprach der organisierte Sport fast ausschließlich über . Der Safe Sport Code hat diesen Blick geweitet: Er stellt alle Formen von Gewalt zwischen Menschen im Sport unter den gemeinsamen Oberbegriff der interpersonalen Gewalt und macht sie gleichermaßen zum Gegenstand von Prävention, Untersuchung und Sanktion. Der praktisch wichtigste Effekt ist, dass auch Verhalten unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit untersucht und sanktioniert werden kann.
Die vier Formen
Artikel 4 definiert als zwischenmenschlichen Missbrauch körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art sowie als . Diese Aufzählung ist abschließend — jedes Phänomen, das im Sport auftaucht, ist einer dieser vier Formen zuzuordnen.1
Körperliche Gewalt () erfasst , durch das das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt wird oder werden kann: Schläge und Stöße ebenso wie körperliche Strafen und erzwungene Überlastung.2
Seelische Gewalt () betrifft das seelische, mentale oder soziale Wohlbefinden sowie die Entwicklung einer Person. Der Zuschnitt ist damit weiter, als der Alltagsbegriff vermuten lässt: Erfasst ist auch die Stellung in der Gruppe, und erfasst sind Wirkungen, die sich erst über Monate zeigen. Die stellen zudem klar, dass diskriminierende Äußerungen und Handlungen als gelten — Diskriminierung ist kein eigener Tatbestand, sondern ein Unterfall.3
Sexualisierte Gewalt () ist mit dem Mittel der Sexualität. Die Erläuterungen unterscheiden Handlungen mit Körperkontakt, solche ohne Körperkontakt — etwa verbale Belästigung oder das Versenden sexualisierter Nachrichten an Minderjährige — sowie sexuelle en, die häufig aus der Sportausübung selbst entstehen.4
Vernachlässigung () ist systematisch anders gebaut: Sie besteht im pflichtwidrigen Unterlassen fürsorglichen Verhaltens und setzt deshalb eine Schutzpflicht voraus.5
Drei Konstruktionsmerkmale
Erstens genügt die Eignung: Die drei aktiven Formen verlangen nicht, dass ein Schaden eingetreten ist. Zweitens sind Tun und Unterlassen gleichgestellt; Letzteres ist der wesenstypisch. Drittens benennt der Code keine konkreten Handlungen, sondern arbeitet mit dem offenen Begriff des missbräuchlichen Verhaltens. Konkretisiert wird er durch die , die dem Code als Anhang beigefügt und damit sein unmittelbarer Bestandteil sind. Umgekehrt gilt: Auch Verhalten, das dort nicht genannt ist, kann sanktioniert werden, wenn es erkennbar missbräuchlich ist.6
Warum gibt es einen eigenen Gewaltbegriff des Sports?
Warum es einen eigenen Gewaltbegriff des Sports gibt
Der Code schließt eine Regelungslücke. Das Strafrecht erfasst nur einen Ausschnitt dessen, was im Sport an Grenzüberschreitungen vorkommt; unterhalb dieser Schwelle war Fehlverhalten weder systematisch untersuchbar noch sanktionierbar. Damit verschiebt sich die Perspektive: Es geht nicht in erster Linie um Strafbarkeit, sondern um die Integrität des Sports und um den Schutz der , der und der sexuellen Selbstbestimmung, die der Code in Artikel 4.1 bis 4.3 als Schutzgüter voranstellt.
Wie hängen Definition, Verbot und Meldegebot zusammen?
Wie Definition, Verbot und Meldegebot zusammenhängen
Die Definitionen stehen nicht für sich. Artikel 5.1 erklärt für verboten — für alle gebundenen Personen, für Tun wie Unterlassen, einschließlich Versuch und versuchter Anstiftung. Artikel 5.2 verlangt für die Sanktionierung natürlicher Personen Vorsatz oder Fahrlässigkeit; für juristische Personen gilt eine eigene Zurechnung mit Verschuldensvermutung. Artikel 6.1 macht aus dem Verbot eine Handlungspflicht: Bestehen Anhaltspunkte, ist die Meldung geboten, und ihr Unterlassen ist ein eigenständiger Verstoß. Artikel 6.2 begrenzt diese Pflicht zweifach — sie trifft nur, wer dafür einzustehen hat, dass keine interpersonale Gewalt ausgeübt wird, und sie entfällt, wenn die betroffene Person ernstlich verlangt, keine Meldung zu machen.7
Wer Artikel 4 verstanden hat, hat damit Zugriff auf das ganze System: Die Definition beschreibt, *was* erfasst ist; das Verbot bestimmt, *dass* es untersagt ist; das regelt, *was zu tun ist* — und *wen* es dabei trifft.
Wie prüft man einen Sachverhalt, und wo verläuft die Grenze?
Wie man einen Sachverhalt prüft
In der Praxis hat sich eine feste Reihenfolge bewährt. Zuerst die Zuordnung zu einer der vier Formen. Dann die Missbräuchlichkeit — dient das Verhalten noch einem sportlichen Zweck, oder instrumentalisiert es eine andere Person? Dann die Eignung, das jeweilige Wohlbefinden zu beeinträchtigen. Und erst zuletzt das Verschulden. Wer diese Punkte trennt, kommt auch bei Grauzonen zu einem tragfähigen Ergebnis; wer sie vermengt, landet bei der unbrauchbaren Frage, ob etwas „schlimm genug“ war.
Warum die Begriffe je nach Dokument wechseln
Der Muster-Code spricht von körperlicher und seelischer Gewalt. In anderen Dokumenten des organisierten Sports, etwa im Zukunftsplan Safe Sport, finden sich dieselben Formen als physische und . Gemeint ist dasselbe; wer mit dem Code arbeitet, sollte dessen Terminologie verwenden.8
Was heißt das im Sportalltag?
Nehmen Sie drei Situationen aus dem Hallenalltag. Ein Trainer kommentiert vor der Mannschaft regelmäßig das Gewicht einer Spielerin — , unabhängig davon, ob sie sich beschwert. Eine Betreuerin lässt ein Jugendteam bei dreißig Grad zwei Stunden ohne Trinkpause trainieren — , weil eine pflichtwidrig unerfüllt bleibt. Ein Trainer schickt einer Sechzehnjährigen nachts private Nachrichten mit anzüglichem Inhalt — ohne Körperkontakt.
Und der schwierigste Fall: Eine Hilfestellung geht daneben, die Hand rutscht ab. Hier liegt der Schlüssel im Wort *missbräuchlich*. Der Code will nicht jedes Missgeschick erfassen, sondern Verhalten, das eine andere Person instrumentalisiert. Die richtige Frage lautet deshalb nie „Wie schlimm war es?“, sondern „War es missbräuchlich — und war es geeignet zu schaden?“ Wer beide Fragen trennt, vermeidet zugleich den Generalverdacht gegenüber Trainerinnen und Trainern und das Kleinreden echter Übergriffe.
Was folgt daraus für die Rechtsanwendung?
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Was bedeutet das für Verein und Verband?
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Wenn Sie selbst betroffen sind
Wenn Sie im Sport etwas erlebt haben, das Ihnen nicht richtig vorkam, hilft dieser Überblick bei einer Frage: Fällt das überhaupt unter die Regeln des Sports? Die Antwort ist häufig ja — auch dann, wenn nichts Strafbares geschehen ist und wenn niemand Sie angefasst hat. Herabwürdigende Bemerkungen, Ausgrenzung, das Ausnutzen von Abhängigkeit oder fehlende Fürsorge können Verstöße gegen den Safe Sport Code sein. Es kommt nicht darauf an, ob ein Schaden nachweisbar ist, und nicht darauf, wie andere die Situation bewerten.
Unterstützung und Beratung finden Sie bei der Ihres Vereins oder Verbandes, bei den Anlaufstellen des organisierten Sports, bei unabhängigen Fachberatungsstellen sowie beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch. Die Beratung ist kostenlos, auf Wunsch anonym und verpflichtet Sie zu nichts.
Nachweise
- 1Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 4.4. ↩
- 2Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 4.5: körperliche Gewalt als jedes missbräuchliche Verhalten, durch das das körperliche Wohlbefinden einer anderen Person beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann. ↩
- 3Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 4.6; zur Einordnung diskriminierender Äußerungen Ziffer 01 der Muster-Verhaltensregeln (Anhang zum Code). ↩
- 4Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 4.7 mit Erläuterungen. ↩
- 5Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 4.8. ↩
- 6Zur Eignung als genügendem Anknüpfungspunkt Art. 4.5 und 4.6 des Muster-Safe Sport Codes (DOSB, 2025) — dort jeweils „beeinträchtigt wird oder werden kann“. Art. 4.7 kommt ohne diese Formel aus und stellt allein auf das Verhalten ab („jedes missbräuchliche Verhalten mit dem Mittel der Sexualität“); auch dort ist ein eingetretener Schaden also nicht vorausgesetzt. Zur Gleichstellung von Tun und Unterlassen Art. 5.1. Die Muster-Verhaltensregeln sind dem Code als Anhang beigefügt. ↩
- 7Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 5.1, 5.2 sowie Art. 6.1 und 6.2 mit den Erläuterungen zu Art. 6 (beschränkter Personenkreis; Befreiung durch ernstliches Verlangen). ↩
- 8Zur abweichenden Terminologie „physische“ und „psychische“ Gewalt Zukunftsplan Safe Sport (DOSB/dsj, 2023), Fn. 1. ↩
Rechtsstand
- Muster-Safe Sport Code
- Fassung 2025 · Stand 2025
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Welche vier Formen interpersonaler Gewalt unterscheidet der Safe Sport Code?
Eine Trainerin lässt ihr Team bei großer Hitze ohne Trinkpausen trainieren. Welche Form liegt nahe?
Setzt ein Verstoß voraus, dass tatsächlich ein Schaden eingetreten ist?
Wo ist Diskriminierung im System des Codes eingeordnet?
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