Die Verbotsnormen des Safe Sport Codes
Lernziel: Das Verbot interpersonaler Gewalt nach dem Code und die Voraussetzungen einer Sanktionierung in Grundzügen erklären können.
Was verbietet der Safe Sport Code?
Das Verbot
Artikel 5.1 des Safe Sport Codes erklärt für verboten. Das Verbot ist der Angelpunkt des gesamten Regelwerks: Die Begriffsbestimmungen in Artikel 4 beschreiben, *was* erfasst ist; Artikel 5 bestimmt, *dass* es untersagt ist und unter welchen Voraussetzungen es sanktioniert werden kann.1
Wer gebunden ist
Das Verbot richtet sich an alle dem Code unterworfenen Personen und Organisationen — Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Betreuung und medizinisches Personal, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger, Schieds- und Kampfgericht sowie Vereine und Verbände selbst. Ob eine Person im Einzelfall gebunden ist, richtet sich nicht nach dem Code, sondern nach dem Geltungsgrund: Satzung, Anerkennungserklärung oder Lizenz.
Was erfasst ist
Erfasst ist jedes Verhalten — positives Tun ebenso wie pflichtwidriges Unterlassen. Damit ist die Gleichstellung ausdrücklich geregelt, die sich beim staatlichen Recht erst aus der Garantendogmatik ergibt. Erfasst sind ferner der täterschaftliche Versuch und die versuchte Anstiftung: Es kommt also nicht darauf an, ob das beabsichtigte Verhalten gelungen ist.2
Das Verschulden
Artikel 5.2 macht die Sanktionierung natürlicher Personen von Verschulden abhängig — Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Das ist die entscheidende Begrenzung: Der Code sanktioniert kein Unglück, sondern vorwerfbares Verhalten. Zugleich ist die Schwelle niedrig, weil Fahrlässigkeit genügt. Maßstab ist die Sorgfalt, die von einer Person in der jeweiligen Rolle erwartet werden darf; an eine Cheftrainerin im Nachwuchsleistungssport werden andere Anforderungen gestellt als an eine ehrenamtliche Aushilfe.3
Mehrere Beteiligte
Beteiligen sich mehrere Personen, verstößt jede von ihnen eigenständig gegen das Verbot. Fehlendes Verschulden bei einer Person lässt die Sanktionierbarkeit der übrigen unberührt. Es gibt damit keine Entlastung durch Gruppendynamik und keine Zuschauerrolle: Wer beiträgt, verstößt selbst.4
Vereine und Verbände
Für juristische Personen sieht der Code eine eigene Konstruktion vor, die an mehrfache Verstöße innerhalb eines Zeitraums oder an andere gravierende Umstände anknüpft; das Verschulden wird dabei vermutet, doch kann sich die juristische Person entlasten, indem sie ihr fehlendes Verschulden nachweist. Damit erfasst der Code auch strukturelles Versagen — eine Organisation, in der sich Vorfälle häufen, kann sich nicht darauf zurückziehen, es habe sich um Einzelfälle gehandelt, wohl aber darauf, dass sie ihre Schutzpflichten nachweisbar erfüllt hat.5
Verhältnis zum staatlichen Recht
Das Verbot des Codes ist unabhängig davon, ob das Verhalten strafbar ist. Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle greift allein der Code; oberhalb greifen beide, und Sport- und Strafverfahren stehen nebeneinander. Ein Freispruch im Strafverfahren bedeutet daher nicht, dass kein Verstoß gegen den Code vorliegt.
Was bedeutet das für mich?
Drei Punkte sind für die Praxis entscheidend.
Es gibt keine Zuschauerrolle. Wer an einem Verstoß beteiligt ist, verstößt selbst — unabhängig davon, wie groß der eigene Beitrag war. Das gilt auch für das Mitlachen, das Weitergeben eines Bildes oder das Decken einer Kollegin.
Wegsehen kann ein Verstoß sein. Wo eine Handlungspflicht besteht, ist das Unterlassen dem Tun gleichgestellt. Für Personen mit Aufsichts- und Betreuungsaufgaben ist das der praktisch wichtigste Satz des gesamten Codes.
Fahrlässigkeit genügt. Es kommt nicht darauf an, ob jemand schaden wollte. „Das war nicht so gemeint“ ist keine Verteidigung, wenn die Sorgfalt verletzt wurde, die von einer verantwortlichen Person in dieser Rolle zu erwarten war. Umgekehrt schützt Sorgfalt: Wer die kennt, Situationen vorausdenkt und im Zweifel nachfragt, bewegt sich auf sicherem Boden.
Wen bindet das Verbot?
Das Verbot gilt für alle dem Code unterworfenen Personen und Organisationen — Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Betreuung und medizinisches Personal, Funktionsträger*innen, Schieds- und Kampfgericht sowie Vereine und Verbände selbst.
Ob eine Person im Einzelfall gebunden ist, richtet sich allerdings nicht nach dem Code, sondern nach dem Geltungsgrund: Satzung des eigenen Vereins, Anerkennungserklärung oder Lizenz. Das ist mehr als eine Formalie — für Eltern, Zuschauende und externe Dienstleistende fehlt diese Grundlage regelmäßig, und dann greift das Verbot nicht, so eindeutig das Verhalten inhaltlich auch sein mag.
Wo verläuft die Grenze zum erlaubten Verhalten?
Das Verbot erfasst , nicht jedes unerfreuliche Verhalten. Die Grenze zieht das Merkmal der Missbräuchlichkeit aus Artikel 4: Kritik, Leistungsanforderung, sportartimmanenter Körperkontakt, unangenehme Aufstellungsentscheidungen und fachlich begründete Belastung sind zulässig.
Praktisch bedeutsam ist außerdem, dass ein Verstoß gegen eine Verhaltensregel nicht automatisch ist. Wer die Umkleide ohne Anklopfen betritt, verstößt gegen Ziffer 13 — ob darin zugleich liegt, ist gesondert zu prüfen. Geahndet wird beides auf verschiedenen Wegen: die interpersonale Gewalt nach dem Code, der bloße Regelverstoß nach den allgemeinen Bestimmungen des Verbands, etwa Satzung, Ordnungen oder Verträgen (Ziffer 22 der ).6
Was folgt daraus für die Rechtsanwendung?
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Nachweise
- 1Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 5.1 Satz 1. ↩
- 2Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 5.1 Satz 2: Das Verbot gilt „für alle Beteiligten (Täter*innen, Teilnehmer*innen) und jedes Verhalten (positives Tun, pflichtwidriges Unterlassen)“. Satz 3 erstreckt es auf den täterschaftlichen Versuch und die versuchte Anstiftung. ↩
- 3Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 5.2 Satz 1. ↩
- 4Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 5.2 Satz 2: Beteiligen sich mehrere Personen, ist das Verschulden für jede gesondert festzustellen. ↩
- 5Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 5.3. ↩
- 6Ziffer 22 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025): „Erst wenn missbräuchliches Verhalten die körperliche oder seelische Gesundheit verletzt oder gefährdet, liegt interpersonale Gewalt vor.“ Der Verstoß gegen eine Verhaltensregel ist danach für sich noch keine interpersonale Gewalt. ↩
Rechtsstand
- Muster-Safe Sport Code
- Fassung 2025 · Stand 2025
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Ist Wegsehen ein Verstoß gegen den Code?
Genügt Fahrlässigkeit für eine Sanktionierung?
Ein Übungsleiter beteiligt sich an einem entwürdigenden Ritual, ohne es selbst anzuordnen. Verstößt er gegen den Code?
Was gilt für Vereine und Verbände als juristische Personen?
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