Vom Impuls zur Architektur: Entstehung von Code und Zentrum
Lernziel: Die Entstehung von Safe Sport Code und Zentrum für Safe Sport nachvollziehen, die beteiligten Akteure benennen und die Bedeutung der Betroffenenbeteiligung erklären können.
Woher kam der Anstoß?
Die heutige Architektur ist nicht aus dem Verbandsapparat heraus entstanden, sondern maßgeblich auf Druck von außen und von unten. Bekannt gewordene Fälle, ihre teils jahrzehntelange Nichtaufarbeitung und die Erfahrung, dass Betroffene innerhalb der Verbandsstrukturen keine unabhängige Stelle vorfanden, führten zu der Forderung nach einer Einrichtung, die außerhalb der Verbände steht.
Getragen wurde diese Forderung wesentlich von der Athletenvertretung und von Betroffenen selbst. Das ist für das Verständnis der Architektur bedeutsam: Die Unabhängigkeit des Zentrums und die strukturelle Beteiligung Betroffener sind nicht Zugeständnisse, sondern der Kern der ursprünglichen Forderung.
Wie wurde die Entscheidung vorbereitet?
Zwei Vorarbeiten prägen die heutige Gestalt.
Eine Machbarkeitsstudie untersuchte, welche Strukturen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Deutschland bereits bestehen, ob sie den Bedarf decken und ob eine neue, unabhängige Einrichtung für den Sport erforderlich ist. Sie beschrieb die vorhandene Landschaft — sportverbandliche Strukturen, allgemeine Fachberatungsstellen, staatliche Stellen — und arbeitete Vor- und Nachteile einer zentralen Einrichtung heraus.
Ein Rechtsgutachten klärte anschließend die Grundlagen einer effektiven Aufgabenwahrnehmung: Auf welcher Grundlage kann eine solche Einrichtung Verfahren führen, wie werden Personen an ihre Regeln gebunden, welche Rolle spielen Verbandsautonomie und Satzungskaskade.1
Parallel entstand der Safe Sport Code als Mustertext — bewusst nicht als Verbandsrecht des DOSB, sondern als Muster, das jeder Verband selbst beschließen muss.
Wie ist das Zentrum aufgebaut?
Das Zentrum für Safe Sport wurde 2026 als eingetragener Verein gegründet. Seine Satzung sieht mehrere Organe vor; für das Verständnis der Konstruktion sind zwei Merkmale wesentlich.2
Betroffenenbeteiligung ist strukturell verankert. Im Safe Sport Rat gehören mehrere Sitze fest dem Bereich Betroffene und Interessenvertretungen. Diese Mitglieder haben zudem das Recht, jedem Beschluss eine gemeinsame Stellungnahme beizufügen, die mit dem Beschluss veröffentlicht werden muss. Das ist mehr als ein Anhörungsrecht: Eine überstimmte Minderheit bleibt sichtbar.3
Die Zuständigkeit beruht auf Freiwilligkeit. Verbände schließen sich an und übertragen Kompetenzen; ohne Anschluss besteht keine Zuständigkeit. Umfang und Reichweite dieser Übertragung sind Gegenstand der laufenden Aufbauarbeit.4
Was ist bereits Praxis, und was noch Absicht?
Diese Unterscheidung ist für die eigene Argumentation wichtig, weil in der Debatte häufig beides vermengt wird.
Bereits geltend sind der Safe Sport Code in den Verbänden, die ihn beschlossen haben, das Stufenmodell mit seinen Fristen und die Verfahren der Verbandsgerichtsbarkeit.
Im Aufbau befinden sich das Zentrum selbst mit seinen Verfahren, der Anschluss der Verbände und der Umfang übertragener Kompetenzen, die Reichweite über den Leistungssport hinaus sowie die Frage nach einer unabhängigen Berufungsinstanz, die aus der Athletenvertretung gefordert wird.
Noch offen ist insbesondere, wie sich Zuständigkeiten zwischen Verbandsgerichtsbarkeit, Zentrum und Schiedsgerichtsbarkeit im Einzelfall abgrenzen. Wer heute über die Architektur spricht, sollte diesen Unterschied kenntlich machen, statt einen Endzustand zu beschreiben, der noch nicht erreicht ist.
Was folgt daraus für die eigene Organisation?
Für Verbände stellen sich zwei Fragen, die zusammengehören. Haben wir einen eigenen Safe Sport Code beschlossen? Und wollen wir uns dem Zentrum anschließen? Die zweite Frage ist ohne die erste nicht sinnvoll zu beantworten, weil der Anschluss ein funktionierendes eigenes Regelwerk voraussetzt.
Für Vereine ist die Architektur zunächst mittelbar bedeutsam: Sie gilt über den eigenen Verband. Wichtig ist zu wissen, welcher Weg im Ernstfall gilt — die im Verein, die Stelle im Verband, gegebenenfalls das Zentrum.
Und für alle gilt: Die Entstehungsgeschichte erklärt, warum die Betroffenenperspektive im gesamten Regelwerk so stark gewichtet ist. Wer das kennt, versteht auch, warum Verfahren, die Betroffene übergehen, im Sport heute anders bewertet werden als noch vor zehn Jahren.
Was folgt daraus für die Rechtsanwendung?
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Nachweise
- 1Vgl. zu den rechtlichen Grundlagen einer effektiven Aufgabenwahrnehmung ZfSS-Rechtsgutachten (Engelhard/Herrlein, Grundlagen für eine effektive Aufgabenwahrnehmung des Zentrums für Safe Sport, 2024), Rn. 138 ff. ↩
- 2Satzung des Zentrum für Safe Sport e. V. (Stand: 9. Juli 2026), § 1: Der Verein führt den Namen „Zentrum für Safe Sport“ (ZfSS) und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; Sitz ist Kassel. Zum Zweck § 2 Abs. 1: Förderung eines sicheren, gewaltfreien Sports durch Zurverfügungstellung einer zentralen, unabhängigen Stelle. ↩
- 3Satzung des Zentrum für Safe Sport e. V. (2026), § 13 Abs. 1: Der Safe Sport Rat besteht aus fünfzehn geborenen Mitgliedern, davon fünf aus dem Bereich Betroffene und Interessenvertretungen — Betroffenenrat bei der UBSKM, BKSF, Safe Sport e. V., Anlauf gegen Gewalt sowie Athleten Deutschland e. V. ↩
- 4Zur Bindung der Verbandsmitglieder Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 1.1 mit Erläuterungen (Satzungsverweis, Regelanerkennungsvertrag). ↩
Rechtsstand
- Satzung ZfSS
- Fassung 2026 · Stand 2026
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Wie ist die Betroffenenbeteiligung im Zentrum verankert?
Besteht eine Zuständigkeit des Zentrums für alle Verbände?
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