Kapitel 4 · Niveau Vertiefung · Bronze

Die Verhaltensregeln Safe Sport

Lernziel: Rechtsnatur, Aufbau und Regelungsgehalt der Verhaltensregeln erklären, ihr Verhältnis zum Safe Sport Code bestimmen und den Umgang mit notwendigen Ausnahmen anwenden können.

5 Min.

Was sind die Verhaltensregeln, und welche Rechtsnatur haben sie?

Die sind dem Muster-Code als Anhang beigefügt und damit sein unmittelbarer Bestandteil. Sie sind keine Empfehlung, keine Handreichung und kein Anhangsdokument im Sinne einer Materialsammlung, sondern Teil des Regelwerks, das der Verband beschließt.

Diese Einordnung hat Folgen — vor allem für die Auslegung: Die sind nicht bloß Hilfsmittel, sondern maßgeblicher Text des Regelwerks. Für die Ahndung ordnet Ziffer 22 das Zusammenwirken: Verfolgt und sanktioniert nach dem Code wird im Sinne des Artikels 4. Ein Verstoß allein gegen die Verhaltensregeln kann nach den allgemeinen Bestimmungen des Verbands — etwa Satzung, Ordnungen oder Verträgen — geahndet werden, nicht über den Sanktionsapparat des Codes.

Warum es sie braucht

Der Code arbeitet mit dem offenen Begriff des missbräuchlichen Verhaltens und benennt bewusst keine konkreten Handlungen. Das ist notwendig, weil sich Grenzüberschreitungen nicht abschließend aufzählen lassen — und es erzeugt zugleich ein Bestimmtheitsproblem. Die lösen es, indem sie für die typischen Situationen des Sportbetriebs sagen, was gilt.

Geltungsbereich

Sie gelten für alle, die ehrenamtlich, neben- oder hauptberuflich tätig, sportlich aktiv oder anderweitig organisiert sind — und zwar im Sportbetrieb ebenso wie bei außersportlichen Aktivitäten. Der Geltungsbereich endet also nicht am Hallenausgang.1

Was regeln sie im Einzelnen?

Der Aufbau folgt drei Teilen. Teil I klärt Grundverständnis, Geltung und Kommunikation der Regeln — dort steht auch die für die Praxis wichtige Klarstellung, dass diskriminierende Äußerungen und Handlungen als gelten. Teil II enthält allgemeine Regeln zum Umgang miteinander und zu den en. Teil III regelt den Umgang mit Sportler*innen und bildet den Kern.

Die Regeln des dritten Teils lassen sich in vier Gruppen ordnen.

Verantwortung und Beteiligung — besondere Verantwortung gegenüber Sportler*innen einschließlich des erweiterten Führungszeugnisses (), Beteiligung der Sportler*innen an sie betreffenden Entscheidungen (), Einbeziehung der Personensorgeberechtigten ().2

Körperliche Nähe — Körperkontakte nur mit sportlichem Anlass, angekündigt und ablehnbar (), Einzeltraining nur im Einverständnis: stets der Sportler*innen, bei Minderjährigen und besonders Schutzbedürftigen zusätzlich der Personensorgeberechtigten (), medizinische Behandlungen, Diagnostik und Wiegesituationen nur durch Qualifizierte, mit dem Recht Minderjähriger und besonders Schutzbedürftiger auf Bekleidung und Begleitung ().3

Räume und Situationen — Dusch- und Umkleidesituationen (), Sauna und Wellness (), Lehrgänge, Freizeiten und Übernachtungen (), Mitnahme in den Privatbereich (), Autofahrten ().4

Beziehung und Kommunikation — Geschenke und Versprechen (), Bildaufnahmen und soziale Medien ().5

Den Abschluss des dritten Teils bildet Ziffer 20 zur Transparenz im Handeln, die für das Funktionieren des Ganzen entscheidend ist. Es folgen Ziffer 21, die Raum für ergänzende Regeln des anwendenden Verbands lässt, und Ziffer 22, die das Zusammenwirken der mit dem Code ordnet.

Wie verhalten sie sich zum Safe Sport Code?

Die Beziehung ist wechselseitig und wird in der Praxis häufig verkürzt dargestellt.

Die Verhaltensregeln konkretisieren den Code. Wo Artikel 4 von missbräuchlichem Verhalten spricht, sagen sie, welches Verhalten in typischen Situationen des Sportbetriebs unzulässig ist. Sie sind damit der wichtigste Auslegungsmaßstab für die offenen Tatbestände.6

Sie erschöpfen ihn aber nicht. Auch Verhalten, das in den Regeln nicht ausdrücklich genannt ist, kann sanktioniert werden, wenn es erkennbar missbräuchlich ist. Wer den Anhang als abschließende Liste liest, missversteht ihn.

Und umgekehrt ist nicht jeder Regelverstoß zugleich interpersonale Gewalt. Wer die Umkleide ohne Anklopfen betritt, verstößt gegen Ziffer 13; ob darin auch liegt, ist gesondert zu prüfen. Beides kann geahndet werden — aber auf verschiedenen Wegen: die nach dem Code, der bloße Regelverstoß nach den allgemeinen Bestimmungen des Verbands (Ziffer 22). Diese Unterscheidung sauber zu treffen, ist eine der häufigsten Fehlerquellen in Verbandsverfahren.7

Wo endet die Regel — und wie geht man mit Ausnahmen um?

Die beschreiben den Normalfall. Der Sportalltag kennt Situationen, in denen der Normalfall nicht herstellbar ist: Eine Spielerin wohnt weit außerhalb und käme ohne Mitnahme nicht zum Training. Ein Trainingslager verlangt eine Zimmeraufteilung, die nicht dem Ideal entspricht. Eine Athletin braucht Assistenz beim Umkleiden.

Für solche Fälle ist Ziffer 20 zur Transparenz im Handeln die Schlüsselnorm. Sie verlangt nicht den Verzicht auf die Abweichung, sondern ihre Offenlegung: Bei einmaligen Ausnahmen ist die Abweichung vorher mit mindestens einer weiteren Person abzusprechen; bei mehrfachen Ausnahmen ist sie vom Vorstand zu genehmigen, zu begründen und zu dokumentieren. In jedem Fall wird sie gegenüber den Sportler*innen kommuniziert.8

Damit ist die Grenze klar gezogen. Nicht die Abweichung ist der Verstoß, sondern die heimliche Abweichung. Wer eine Ausnahme abspricht, begründet und dokumentiert, handelt regelkonform; wer dasselbe unabgesprochen tut, verstößt — auch wenn im Übrigen nichts geschieht.

Zwei Missverständnisse lassen sich damit auflösen. Die Regeln verbieten weder Körperkontakt noch Einzeltraining noch Fahrten; sie verlangen Anlass, Ankündigung und Nachvollziehbarkeit. Und sie sind kein Misstrauenskatalog gegenüber Trainerinnen und Trainern: Wer sie einhält, ist im Streitfall besser geschützt als jemand, der sich auf gute Absichten beruft.

Was folgt daraus für die eigene Praxis?

Für Trainerinnen und Trainer lässt sich der ganze Anhang auf drei Gewohnheiten verdichten. Körperkontakt ankündigen und begründen. Zweisamkeit vermeiden, wo sie nicht nötig ist — kein Einzeltraining ohne Absprache, keine Alleinfahrten ohne Grund, keine privaten Einzelchats. Und Abweichungen ansprechen, bevor sie geschehen.

Für Vereine und Verbände sind zwei Dinge entscheidend. Die Regeln müssen sportartspezifisch angepasst werden — sie sind ausdrücklich Mindeststandard, und ein unverändert übernommener Anhang wird als fremd empfunden. Und sie müssen kommuniziert werden: Teil I verlangt das ausdrücklich, und eine Regel, die niemand kennt, wirkt weder präventiv noch im Verfahren.9

Ein praktischer Hinweis zum Schluss: Die Regeln eignen sich schlecht als Aushang und gut als Gesprächsgrundlage. Wer sie mit der Mannschaft, mit den Eltern und im Trainerteam einmal durchgeht, erreicht mehr als mit jeder Unterschrift.

Rechtliche EinordnungGold

Was folgt daraus für die Rechtsanwendung?

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Für die OrganisationSilber

Was bedeutet das für Verein und Verband?

🔒 Dieser Block ist ab Stufe Silber sichtbar.

Nachweise

  1. 1Ziffer 02 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025).
  2. 2Ziffern 07 bis 09 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025).
  3. 3Ziffern 10 und 11 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025) — Körperliche Kontakte und Einzeltraining. Nach Ziffer 11 ist Einzeltraining stets nur im Einverständnis der Sportler*innen möglich; bei Minderjährigen und anderen besonders Schutzbedürftigen tritt das Einverständnis der Personensorgeberechtigten hinzu.
  4. 4Ziffern 13 bis 17 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025).
  5. 5Ziffern 18 und 19 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025): Geschenke und Versprechen (18), Umgang mit Bildaufnahmen und Sozialen Medien (19).
  6. 6Ziffer 22 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025): „Die Verhaltensregeln Safe Sport knüpfen an den Safe Sport Code an und erleichtern dessen Anwendung in der Praxis. Sie tragen dazu bei, missbräuchliches Verhalten zu konkretisieren. Erst wenn missbräuchliches Verhalten die körperliche oder seelische Gesundheit verletzt oder gefährdet, liegt interpersonale Gewalt vor.“
  7. 7Ziffer 22 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025): „Die Verhaltensregeln Safe Sport knüpfen an den Safe Sport Code an und erleichtern dessen Anwendung in der Praxis. Sie tragen dazu bei, missbräuchliches Verhalten zu konkretisieren. Erst wenn missbräuchliches Verhalten die körperliche oder seelische Gesundheit verletzt oder gefährdet, liegt interpersonale Gewalt vor.“
  8. 8Ziffer 20 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025).
  9. 9Gestaltungshinweis zu Ziffer 01 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025): „Die Muster-Verhaltensregeln stellen einen Mindeststandard dar. Sie können von den anwendenden Sportorganisationen erweitert und/oder angepasst werden …“ Ebenso Ziffer 21.

Rechtsstand

Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Muster-Code)
Fassung 2025 · Stand 2025

Geprüft am 29.07.2026 · Volatilitätsklasse A · Version 5 · SSP-04-08 Rn. 1–22

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Welche Rechtsnatur haben die Verhaltensregeln?

Ist jeder Verstoß gegen eine Verhaltensregel zugleich interpersonale Gewalt?

Was verlangt Ziffer 20 bei einer notwendigen Abweichung?

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