Verhaltensregeln im Trainingsalltag anwenden
Lernziel: Die Verhaltensregeln auf die typischen Situationen des eigenen Trainingsbetriebs anwenden und mit notwendigen Ausnahmen regelkonform umgehen.
Wie wendet man die Regeln auf den Trainingsalltag an?
Die lesen sich abstrakt; im Alltag geht es um wenige, immer wiederkehrende Situationen. Vier davon decken den größten Teil ab.
Körperkontakt und Hilfestellung
Zulässig, wenn sportlich veranlasst. Verlangt sind Ankündigung, Erklärung des Zwecks und die Möglichkeit, abzulehnen (). Praktisch heißt das: kurz sagen, was man tut und warum, und auf die Reaktion achten. Wer sichtbar zurückweicht, bekommt eine Alternative — im Volleyball etwa die Korrektur über Demonstration oder über einen Partner statt über Führung am Körper.1
Einzeltraining
Nur im Einverständnis: bei minderjährigen und anderen besonders schutzbedürftigen Sportler*innen mit den Personensorgeberechtigten, stets mit der*dem Sportler*in selbst (); das Einverständnis ist jederzeit widerrufbar. Bewährte Praxis darüber hinaus — von der Ziffer nicht verlangt: offene Tür oder einsehbarer Bereich und Information an eine zweite Person. Das ist keine Erschwernis, sondern eine Absicherung in beide Richtungen.2
Umkleide und Dusche
Nicht betreten, während Minderjährige sich umziehen; keine Aufnahmen; kein gemeinsames Duschen; kein Zwang zum Duschen (). Informationen werden außerhalb weitergegeben. Wer klopfen und warten zur Gewohnheit macht, braucht über den Rest nicht nachzudenken.3
Fahrten und Übernachtungen
Alleinfahrten nach Möglichkeit vermeiden (); keine gemeinsame Übernachtung im selben Zimmer, Räume nur angekündigt betreten, bei Gruppenunterkünften zwei Betreuende getrennt schlafend (); keine Mitnahme in den Privatbereich ().4
Was gilt für Zuwendung und Bevorzugung?
Diese Regel wird am häufigsten unterschätzt, weil sie am wenigsten nach Schutz klingt.
Untersagt sind private Geschenke an einzelne Sportler*innen und unsachliche Bevorzugung (). Der Grund liegt nicht darin, dass Großzügigkeit schädlich wäre, sondern darin, dass Sonderzuwendung das zentrale Mittel der Anbahnung ist: Sie schafft Sonderstellung, Dankbarkeit und Abgrenzung von der Gruppe.5
Praktisch heißt das nicht, dass niemand gelobt werden darf. Es heißt: Anerkennung ist an Leistung und Verhalten zu knüpfen, nicht an Zuneigung; sie erfolgt sichtbar, nicht heimlich; und materielle Zuwendungen laufen über den Verein, nicht über die einzelne Person.
Dieselbe Logik gilt für Fahrdienste außerhalb der Reihe, für Einladungen und für Vergünstigungen. Wo etwas nötig ist, wird es abgesprochen — womit man bei der Transparenzregel ist.
Was gilt, wenn die Regel nicht einzuhalten ist?
Der Trainingsbetrieb kennt Situationen, in denen der Normalfall nicht herstellbar ist. Eine Spielerin wohnt weit außerhalb; eine Athletin braucht Assistenz beim Umkleiden; ein Trainingslager verlangt eine Zimmeraufteilung, die nicht dem Ideal entspricht.
Für diese Fälle ist Ziffer 20 zur Transparenz im Handeln die Schlüsselnorm. Sie verlangt nicht den Verzicht auf die Abweichung, sondern ihre Offenlegung: Bei einmaligen Ausnahmen ist vorher mit mindestens einer weiteren Person abzusprechen; bei mehrfachen Ausnahmen ist die Genehmigung des Vorstands einzuholen, die Abweichung zu begründen und zu dokumentieren. In jedem Fall wird sie gegenüber den Sportler*innen kommuniziert.6
Nicht die Abweichung ist der Verstoß, sondern die heimliche Abweichung. Wer eine Ausnahme abspricht, begründet und dokumentiert, handelt regelkonform; wer dasselbe unabgesprochen tut, verstößt — auch wenn im Übrigen nichts geschieht.
Damit lösen sich die beiden Einwände auf, die in jedem Kurs kommen. Die Regeln verbieten weder Körperkontakt noch Fahrten noch Einzeltraining; sie verlangen Anlass, Ankündigung und Nachvollziehbarkeit. Und sie sind kein Misstrauenskatalog: Wer sie einhält, ist im Streitfall besser gestellt als jemand, der sich auf gute Absichten beruft.
Wie führt man sie in der Gruppe ein?
Regeln, die nur als Aushang existieren, wirken nicht. Drei Schritte machen den Unterschied.
Zu Saisonbeginn besprechen — mit der Mannschaft, in wenigen Minuten, an Beispielen aus dem eigenen Training. Wer erklärt, warum die Kabine geschützt ist, erreicht mehr als mit dem Verweis auf eine Ziffer.
Mit den Aktiven erarbeiten, was sie betrifft. Die sehen die Beteiligung ausdrücklich vor (). Regeln, an denen Jugendliche mitgewirkt haben, werden getragen; verordnete werden umgangen.7
Bei Neuzugängen und vor Fahrten wiederholen. Genau dann sind sie relevant, und genau dann sind neue Personen dabei, die sie nicht kennen.
Und ein Wort zur Haltung: Wer die Regeln als Zumutung präsentiert, erzeugt Widerstand. Wer sie als Selbstverständlichkeit behandelt — so arbeiten wir hier —, erlebt kaum Diskussionen.
Was heißt das für den eigenen Trainingsbetrieb?
Drei Gewohnheiten decken den Alltag ab.
Ankündigen. Vor Körperkontakt kurz sagen, was und warum. Das kostet zwei Sekunden und löst die meisten Grauzonen auf.
Zweisamkeit vermeiden, wo sie nicht nötig ist. Kein Einzeltraining ohne Absprache, keine Alleinfahrt ohne Grund, kein privater Einzelchat, nicht als Letzter allein mit einem Kind in der Halle.
Abweichungen ansprechen, bevor sie geschehen. Ein Satz an eine Kollegin oder an den Vorstand genügt — und er schützt zuverlässiger als jede nachträgliche Erklärung.
Wer unsicher ist, hat einen einfachen Prüfstein: Könnte ich mein Vorgehen den Eltern erklären, ohne es begründen zu müssen? Wenn ja, ist es in Ordnung. Wenn nein, ist es abzusprechen — oder zu unterlassen.
Was bedeutet das im Volleyball?
Volleyball ist eine Sportart ohne Gegnerkontakt, aber mit erheblichem Körperkontakt in der Ausbildung: Hilfestellung beim Angriffsschlag, Korrektur der Blockhaltung, Sicherung bei Sprüngen, Unterstützung beim Erlernen der Abwehrbewegung. Der Bereich der Ziffer 10 ist damit alltäglich.
Drei Situationen treten besonders häufig auf. Die Technikkorrektur am Netz, bei der Führung an Hüfte und Schlagarm üblich ist — hier wirkt die Ankündigung am stärksten. Das Beachtraining, bei dem leichtere Bekleidung und hohe Belastung zusammentreffen; die Regeln zu Belastung und () sind hier ebenso einschlägig wie die zum Körperkontakt. Und Auswärtsfahrten mit Übernachtung, die im Jugendbereich zum Spielbetrieb gehören — Ziffer 15 verlangt zwei Betreuende, getrennt schlafend, und das Betreten von Zimmern nur angekündigt.
Eine Besonderheit betrifft das Wiegen und die Körperzusammensetzung im leistungsorientierten Bereich: Ziffer 12 schützt diese Situationen ausdrücklich und stellt die über die Erfolgsziele. Bemerkungen zum Gewicht vor der Mannschaft sind damit nicht nur unklug, sondern regelwidrig.
Nachweise
- 1Ziffer 10 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025) — Körperliche Kontakte: Hilfestellungen, Korrekturen und Feedback erfolgen angekündigt und erklärt; sie können abgelehnt werden. ↩
- 2Ziffer 11 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025); der Satz zur jederzeitigen Widerrufbarkeit steht im Empfehlungsteil der Ziffer. ↩
- 3Ziffer 13 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025) — Dusch- und Umkleidesituationen. ↩
- 4Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025): Ziffer 17 (Autofahrten), Ziffer 15 (Lehrgangsmaßnahmen, Freizeiten, Übernachtungen) und Ziffer 16 (Mitnahme von Sportler*innen in den Privatbereich). ↩
- 5Ziffer 18 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025) — Geschenke, Versprechen: keine privaten Geschenke an einzelne Sportler*innen und keine unsachliche Bevorzugung. ↩
- 6Ziffer 20 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025). ↩
- 7Ziffer 08 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025) — Beteiligung von Sportler*innen. ↩
Rechtsstand
- Muster-Verhaltensregeln Safe Sport
- Fassung 2025 · Stand 2025
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