Prävention im Erwachsenensport
Lernziel: Begründen können, dass der Safe Sport Code alle Sporttreibenden schützt, die Differenzierung zwischen allgemeinem Schutz und gesteigertem Schutz besonders schutzbedürftiger Personen nachvollziehen und die spezifischen Risikolagen erwachsener Athlet*innen benennen.
Gilt der Code auch für Erwachsene?
Ein verbreitetes Missverständnis verortet Safe Sport ausschließlich im Kinder- und Jugendschutz. Der Code selbst ist eindeutig anders angelegt: Er schützt alle Sporttreibenden.
Der Geltungsbereich in erfasst von Personen, die in oder für die Sportorganisation tätig sind, und benennt einen weiten Personenkreis. Der Satz, der Code binde „auch Minderjährige“ und eröffne altersangemessene Disziplinarmaßnahmen, ist eine Erweiterung dieses Kreises, keine Beschränkung auf ihn. Die Erläuterungen bestätigen das: Der personelle Adressatenkreis ist „denkbar weit“ und umfasst sämtliche natürlichen Personen im Wirkungsbereich der Organisation.1
Auch die Definitionen der vier Gewaltformen in setzen an keiner Stelle Minderjährigkeit voraus; sie sind alterslos formuliert. Die Erläuterungen stellen sogar ausdrücklich auf den „leistungsorientierten Erwachsenenbereich“ ab und nennen die volljährige Person als eigenes Beispiel. Im Mittelpunkt steht die Machtausübung, nicht das Alter.2
Was unterscheidet den Schutz Erwachsener vom Schutz Minderjähriger?
Wenn der Code für alle gilt, warum spricht er dann so oft von Minderjährigen? Die Antwort liegt in einer Zweistufigkeit: allgemeiner Schutz für alle, gesteigerter Schutz für besonders Schutzbedürftige.
Die machen diese Zweistufigkeit an vielen Stellen sichtbar. Ziffer 01 nennt als mögliche Konstellation interpersonaler Gewalt ausdrücklich die zwischen Erwachsenen. Ziffer 07 verpflichtet Betreuende, aufgrund von Abhängigkeits- und Machtverhältnissen eine besondere Verantwortung für die von ihnen betreuten Sportler*innen zu tragen — ohne jede Altersgrenze.3
An anderen Stellen kommt der zusätzliche Schutz Minderjähriger hinzu: Beim Einzeltraining () ist stets das Einverständnis der Sportler*innen erforderlich, bei Minderjährigen und besonders Schutzbedürftigen zusätzlich das der Personensorgeberechtigten; das Recht auf bekleidete und begleitete Wiegesituationen () gilt Minderjährigen und besonders Schutzbedürftigen. Der Grundschutz gilt allen, die gesteigerten Rechte den Verletzlicheren.4
Aufschlussreich ist, dass mehrere Sonderregeln nicht an das Alter, sondern an das Abhängigkeitsverhältnis anknüpfen. Private Geschenke an einzelne Sportler*innen () sind untersagt, soweit ein Abhängigkeitsverhältnis besteht; auch die Sauna-Regel lässt sich auf abhängige Sportler*innen erstrecken. Damit trägt der Code dem Umstand Rechnung, dass Verletzlichkeit auch unter Erwachsenen aus Abhängigkeit entsteht.5
Wo liegen die Risiken im Erwachsenensport?
Dass Erwachsene rechtlich mündig sind, beseitigt das Machtgefälle nicht — im Kaderbetrieb verschärft es sich.
Abhängigkeit im Kaderbetrieb. Nominierung, Fördermittel, Stützpunktplatz und Empfehlung entscheiden über die sportliche Zukunft. Wer davon abhängt, wägt einen Widerspruch anders ab als eine Person ohne diesen Einsatz — unabhängig vom Alter.
Teamkulturen. In gewachsenen Mannschaften können Rituale, Hierarchien und ein Ehrenkodex des Schweigens Grenzüberschreitungen normalisieren. Was als Teamgeist gilt, verdeckt mitunter, dass einzelne etwas über sich ergehen lassen.
Die vorhandenen Daten stützen die Relevanz: In einer Befragung von rund 1.800 Kaderathlet*innen berichtete etwa ein Drittel von Erfahrungen sexualisierter Gewalt im Sport. Rund 70 Prozent der Betroffenen waren bei der ersten Erfahrung minderjährig — im Umkehrschluss war ein erheblicher Teil bereits volljährig, und Folgeerfahrungen im Erwachsenenalter sind damit nicht ausgeschlossen.6
Wo liegt die Grenze zur Selbstbestimmung Erwachsener?
Anders als bei Minderjährigen steht bei Erwachsenen die Selbstbestimmung stärker im Vordergrund. Das verlangt eine sorgfältige, aber keine grenzenlose Zurückhaltung.
Einwilligung trägt, solange sie frei ist. Ein einvernehmliches Training an der Leistungsgrenze ist keine Gewalt; die Erläuterungen nennen die einwilligende volljährige Person ausdrücklich. Die Einwilligung verliert ihren Wert aber dort, wo sie unter dem Druck der Abhängigkeit erteilt wird — dann ist sie nicht mehr frei.7
Beziehungen im Abhängigkeitsverhältnis. Zwischen Erwachsenen sind Beziehungen grundsätzlich Privatsache. Besondere Vorsicht gilt jedoch, wenn sie in einem Abhängigkeits- oder Hierarchieverhältnis entstehen; hier kann die formale Freiwilligkeit die tatsächliche Unfreiheit verdecken.
Die Leitfrage ist deshalb nicht das Alter, sondern die Freiheit: Hätte die Person auch ohne die Abhängigkeit so entschieden? Wo diese Frage sich nicht klar mit Ja beantworten lässt, ist Zurückhaltung geboten.
Was heißt das für die eigene Struktur?
Prävention im Erwachsenensport unterscheidet sich in den Maßnahmen kaum von der im Nachwuchsbereich — sie muss nur ernst genommen werden, wo sie leicht übersehen wird.
Schutzkonzept auf Erwachsene erstrecken. Ein , das nur den Jugendbereich adressiert, lässt eine reale Risikogruppe ungeschützt. , Beschwerdewege und en gelten für den Kader- und Erwachsenenbetrieb ebenso.
Beschwerdeweg außerhalb der Hierarchie. Gerade erwachsene Kaderathlet*innen brauchen einen Weg, der nicht über die Personen führt, die über ihre Nominierung entscheiden. Innerhalb der Trainingsgruppe zu bleiben, ist für sie oft keine Option.
Teamkultur zum Thema machen. Rituale und Schweigenormen lassen sich nur ansprechen, wenn Prävention nicht als Kinderthema abgetan wird. Die Botschaft, dass der Schutz allen gilt, ist selbst schon eine Maßnahme.
Nachweise
- 1Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 1.1 mit Erläuterungen. ↩
- 2Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 4 mit Erläuterungen. ↩
- 3Ziffer 01 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025) — Grundverständnis: „alle Menschen“ sollen einen sicheren Ort finden. Ziffer 07 verpflichtet die Mitarbeitenden altersneutral gegenüber „den ihnen anvertrauten Sportler*innen“. ↩
- 4Ziffern 11 und 12 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025). ↩
- 5Ziffern 14 und 18 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025). ↩
- 6Vgl. zur Kaderbefragung Handlungsleitfaden Safe Sport (DOSB/dsj, 2025). ↩
- 7Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 4 mit Erläuterungen: Die Definitionen setzen keine Minderjährigkeit voraus. Die Erläuterungen stellen ausdrücklich auf den „leistungsorientierten Erwachsenenbereich“ ab und nennen als Beispiel die volljährige Person, die mit einem Training an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit einverstanden ist. ↩
Rechtsstand
- Muster-Safe Sport Code
- Fassung 2025 · Stand 2025
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