Digitale Kommunikation und Bildaufnahmen
Lernziel: Die Regeln für Messenger, Gruppen und Bildaufnahmen anwenden, Einwilligungen richtig einholen und die Rechte der Abgebildeten wahren.
Welche Regeln gelten für die Kommunikation?
Die untersagen es, dienstlich zugänglich gemachte Kontaktwege zum Aufbau privater Beziehungen zu minderjährigen Sportler*innen zu nutzen (). Verboten ist damit nicht der Kanal, sondern seine Zweckentfremdung.1
Vier Umstände markieren die Grenze und lassen sich im Alltag prüfen.
Der Anlass. Gibt es einen sportlichen Grund für die Nachricht — Trainingszeit, Absage, Fahrgemeinschaft, Turnierplan?
Der Kanal. Läuft die Kommunikation über die Mannschaftsgruppe oder im Einzelchat? Gruppen sind der Regelfall, Einzelnachrichten die begründungsbedürftige Ausnahme.
Die Zeit. Nachrichten außerhalb üblicher Zeiten haben einen anderen Charakter; nächtliche Kommunikation mit Minderjährigen ist zu unterlassen.
Die Sichtbarkeit. Wäre die Nachricht auch dann in Ordnung, wenn die Eltern mitlesen? Wenn nein, wird sie nicht geschrieben.
Praktisch bewährt hat sich zudem, in Mannschaftsgruppen mit Minderjährigen stets zwei betreuende Personen zu führen. Das schützt beide Seiten und macht Einzelkontakte entbehrlich.
Was gilt für Bild- und Videoaufnahmen?
Wo nicht aufgenommen wird
In Umkleide- und Duschbereichen sind Aufnahmen ausnahmslos untersagt (). Das gilt für Betreuende ebenso wie für Aktive untereinander und schließt Momentaufnahmen für die Mannschaftsgruppe ein.2
Wann veröffentlicht werden darf
Aufnahmen einzelner Personen oder kleiner Gruppen dürfen ohne Einwilligung nicht erstellt, geteilt oder veröffentlicht werden; bei Minderjährigen ist zusätzlich die Einwilligung der Personensorgeberechtigten erforderlich (). Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar — dann wird unverzüglich gelöscht, ohne Diskussion.3
Worauf bei der Veröffentlichung zu achten ist
Verzicht auf identifizierende Angaben, also möglichst keine vollständigen Namen, keine Trikotnummern in Verbindung mit Namen, keine Trainingszeiten und Orte im selben Beitrag. Zurückhaltung bei Nahaufnahmen und bei Bildern in Wettkampfbekleidung. Und die Prüfung, ob ein Beitrag ein Kind auffindbar macht — was für manche Familien eine reale Gefährdung bedeutet.
Wo verläuft die Grenze zur zulässigen Nutzung?
Die Regeln erschweren die Organisation des Sportbetriebs nicht, wenn man drei Unterscheidungen kennt.
Organisation ja, Beziehungspflege nein. Eine Nachricht über eine Trainingsabsage ist auch abends zulässig; ein Gespräch über persönliche Sorgen gehört nicht in den Einzelchat mit einer Fünfzehnjährigen.
Erwachsene anders als Minderjährige. Zwischen erwachsenen Aktiven und Betreuenden gelten die Regeln zwar ebenfalls, aber mit anderem Gewicht; die Ziffer 19 knüpft ausdrücklich an die Minderjährigkeit an.4
Vereinskanäle anders als private. Was über einen Vereinsaccount läuft, ist nachvollziehbar; was über ein privates Konto läuft, nicht. Wo möglich, sind Vereinskanäle zu nutzen.
Nicht abgrenzbar, sondern schlicht verboten sind: sexualisierte Inhalte, Aufforderungen zur Geheimhaltung und Aufnahmen in geschützten Räumen. Hier gibt es keine Grauzone.
Was tun, wenn etwas schiefgeht?
Drei Situationen kommen vor und haben klare Antworten.
Ein unpassendes Bild ist in der Mannschaftsgruppe gelandet. Löschen lassen, das Thema in der Gruppe ansprechen, bei Wiederholung oder bei sexualisiertem Inhalt melden. Peer-Vorfälle in Gruppenchats sind häufig und werden zu oft als Spaß behandelt.
Ein Elternteil widerspricht einer Veröffentlichung. Unverzüglich löschen, ohne Begründung zu verlangen. Der Widerruf braucht keinen Grund.
Man stößt auf mutmaßlich strafbares Bildmaterial. Nicht speichern, nicht kopieren, nicht weiterleiten — auch nicht zur Beweissicherung und auch nicht an die . Das Speichern und Verbreiten solcher Dateien ist selbst strafbar. Richtig ist: Gerät nicht weiter verwenden, nichts löschen, sofort die Ansprechperson informieren und das weitere Vorgehen den zuständigen Stellen überlassen.5
Was heißt das für den eigenen Betrieb?
Vier Festlegungen erledigen das Thema dauerhaft und passen auf eine halbe Seite.
Ein Kanal je Mannschaft, mit zwei betreuenden Personen, für organisatorische Inhalte.
Keine Einzelchats mit Minderjährigen ohne sportlichen Anlass; wo einer nötig ist, wird eine zweite Person in Kenntnis gesetzt.
Einwilligungen bei der Anmeldung einholen, getrennt für Vereinsmedien und soziale Netzwerke, mit Hinweis auf die jederzeitige Widerrufbarkeit.
Eine Person, die Veröffentlichungen freigibt — nicht jede Betreuerin postet selbst.
Und für den Einzelnen der einfachste Prüfstein: Wäre die Nachricht auch dann in Ordnung, wenn die Eltern mitlesen? Wenn ja, ist sie es. Wenn nein, wird sie nicht geschrieben.
Nachweise
- 1Ziffer 19 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025). ↩
- 2Ziffer 13 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025) — Dusch- und Umkleidesituationen: dort sind Aufnahmen untersagt. ↩
- 3Ziffer 19 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025); einen ausdrücklichen Widerrufssatz enthält die Ziffer nicht — die jederzeitige Widerruflichkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung folgt aus Art. 7 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). ↩
- 4Ziffer 19 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025) — Umgang mit Bildaufnahmen und Sozialen Medien: Dienstlich zugänglich gemachte Kontaktwege dürfen nicht zum Aufbau privater Beziehungen zu minderjährigen Sportler*innen genutzt werden. ↩
- 5§ 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte); näher SSP-02-03. ↩
Rechtsstand
- Muster-Verhaltensregeln Safe Sport
- Fassung 2025 · Stand 2025
- DSGVO
- Stand 2026-07
Wissen prüfen
Was genau untersagt Ziff. 19?
Was gilt, wenn ein Elternteil einer Veröffentlichung widerspricht?
Wie ist mit mutmaßlich strafbarem Bildmaterial umzugehen?
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