Lizenz- und Ausbildungsordnungen anpassen
Lernziel: Die Anerkennung des Safe Sport Codes als Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzung in Lizenzordnungen verankern, Safe-Sport-Inhalte mit Lehr- und Modulordnungen verzahnen und Qualifizierungsnachweise samt Auffrischungszyklen ausgestalten können.
Warum sind die Lizenz- und Ausbildungsordnungen der Hebel?
Der stärkste Bindungsanker des Verbands
Wer im Sport eine Lizenz braucht — Trainerin, Schiedsrichter, Übungsleiterin —, begegnet dem Verband an einer Stelle, an der dieser Bedingungen setzen kann: bei Erteilung und Verlängerung. Genau deshalb sind Lizenz- und Ausbildungsordnungen der stärkste Hebel der Safe-Sport-Umsetzung. Die Anerkennung des Codes wird zur Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzung gemacht: Ohne abgegebene Anerkennungserklärung keine Lizenz, ohne aktuelle Anerkennung keine Verlängerung. Die Bindung entsteht dabei durch die Erklärung selbst — die Lizenzordnung erzwingt ihre Abgabe.
Der zweite Hebel ist die Ausbildung: Wer eine Lizenz erwirbt, durchläuft ein Curriculum nach der Lehr- oder Ausbildungsordnung des Verbands. Werden Safe-Sport-Inhalte dort als Pflichtbestandteil verankert — mit einer festgelegten Zahl von Lerneinheiten —, erreicht der Verband systematisch jede Generation von Lizenzträgern. Beides zusammen ergibt den Kreislauf: Ausbildung vermittelt, Erklärung bindet, Verlängerung aktualisiert.
Wie verzahnt man Code, Lehrordnung und Nachweis?
Die Verzahnung hat drei Schrauben. Erstens die Lizenzordnung: Sie nennt die Anerkennung des Codes als Voraussetzung der Erteilung und Verlängerung und regelt die Rechtsfolge der Verweigerung (keine Erteilung; bei Bestandslizenzen die Nichtverlängerung). Zweitens die Lehr- bzw. Modulordnung: Sie legt Umfang und Inhalt der Safe-Sport-Lerneinheiten fest — in der Formularsprache des jeweiligen Verbands, denn jede Lehrordnung hat ihre eigene Systematik von Modulen, Lerneinheiten und Stundenbildern. Drittens der Nachweis: Die Teilnahme wird dokumentiert, mit Inhalt, Umfang und Rechtsstand, damit die Qualifizierung bei Verlängerung und Verbandswechsel belegbar ist.
Für die Vermittlung selbst lässt die Ordnung dem Verband die Wahl der Form: eigene Präsenz- oder Live-Formate, anerkannte Angebote Dritter oder kuratierte, quellengeführte Materialsammlungen als Grundlage. Wichtig ist nur, dass die Ordnung funktional beschreibt, was nachzuweisen ist — Inhalte und Umfang —, und nicht ein bestimmtes Produkt vorschreibt; das hält die Ordnung anbieterneutral und zukunftsfest.
Eine besondere Rolle spielt die Qualifizierung bei der Fortschreibung des Codes: Der Verlängerungs- oder Auffrischungstermin ist der natürliche Anlass, die Anerkennung auf die aktuelle Fassung zu beziehen. Damit entschärft die Lizenzordnung zugleich das Änderungsrisiko der vertraglichen Bindung — statt auf die dynamische Verweisung zu vertrauen, holt der Verband bei jeder Verlängerung eine aktive Anerkennung der geltenden Fassung ein.
Wo liegen die Grenzen — Bestandslizenzen und Verhältnismäßigkeit?
Neue Voraussetzungen wirken zunächst nur für die Zukunft. Bei Bestandslizenzen stellt sich die Übergangsfrage: Kann die Verlängerung einer seit Jahren gehaltenen Lizenz von der neuen Anerkennung abhängig gemacht werden? Der Ausgangspunkt spricht dafür — die Verlängerung ist ein neuer Erteilungsakt, und der Verband darf seine Voraussetzungen fortschreiben. Die Frage ist damit aber nicht abschließend entschieden: Bei Monopolverbänden setzen die Grundsätze zum Aufnahme- und Kontrahierungszwang sowie der Vertrauensschutz langjähriger Lizenzinhaber der Fortschreibung Grenzen; wie weit sie reichen, ist nicht ausjudiziert. Übergangsregeln — angemessene Fristen, erreichbare Nachholangebote, klare Kommunikation — sind deshalb nicht nur klug, sondern rechtlich geboten: Sie tragen die Fortschreibung auch dort, wo die Grenze im Einzelfall eng gezogen würde.
Zweite Grenze: Verhältnismäßigkeit der Anforderungen. Umfang und Turnus der Qualifizierung müssen zur Rolle passen — die Anforderungen an eine hauptamtliche Leistungssport-Trainerin dürfen höher sein als an den ehrenamtlichen Übungsleiter einer Breitensportgruppe. Wer den Umfang rollenbezogen staffelt, erhöht Akzeptanz und Rechtssicherheit zugleich. Und schließlich gilt die Zuständigkeitsgrenze: Die Lizenzordnung regelt den Zugang zur Lizenz — die Sanktionierung von Code-Verstößen läuft im Disziplinarverfahren nach dem Code, nicht als verdeckte Lizenzverweigerung an den Ordnungen vorbei.
Wie geht man die Anpassung praktisch an?
Der praktische Weg in fünf Schritten: Bestandsaufnahme der eigenen Ordnungslandschaft (welche Ordnung regelt Erteilung, welche die Ausbildung, wer beschließt Änderungen?); Formulierung der Anerkennungsvoraussetzung in der Lizenzordnung samt Übergangsregel; Verankerung der Safe-Sport-Lerneinheiten in der Lehr- bzw. Modulordnung in deren eigener Formularsprache; Festlegung des Auffrischungszyklus — bewährt ist die Kopplung an den Verlängerungsturnus der Lizenz, ergänzt um eine anlassbezogene Auffrischung bei wesentlicher Fortschreibung des Codes; und die Regelung des Nachweises: was er dokumentiert (Inhalte, Umfang, Rechtsstand, Datum), wer ihn ausstellt und wie lange er aufbewahrt wird.
Zwei Praxishinweise: Änderungen der Lizenz- und Lehrordnungen folgen dem verbandsinternen Ordnungsgebungsweg — je nach Satzung beschließt sie ein anderes Organ als die Satzungsänderung, oft einfacher und schneller — ein erheblicher Zeitvorteil für die Planung. Und: Die Anerkennung in der Lizenzordnung ersetzt nicht die Erklärung selbst — die Ordnung schafft die Pflicht zur Abgabe, die Bindung entsteht durch die abgegebene Erklärung.1 Beide Dokumente müssen zusammenpassen.
Wie formuliert man die Ordnungsänderung konkret?
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Nachweise
- 1Handlungsleitfaden zur Einführung eines Safe Sport Codes (DOSB, 2025), Abschnitt b) (2): Bindung der Lizenzinhaber*innen durch individualvertragliche Vereinbarung (Ergänzung der Lizenzvereinbarung oder Safe-Sport-Erklärung). ↩
Rechtsstand
- Muster-Safe Sport Code
- Fassung 2025 · Stand 2025
Wissen prüfen
Wie wird die Anerkennung des Codes über die Lizenzordnung durchgesetzt?
Warum sollte die Ordnung Inhalte funktional beschreiben statt ein bestimmtes Angebot vorzuschreiben?
Darf die Verlängerung einer Bestandslizenz von der neuen Anerkennung abhängig gemacht werden?
Welche Rolle spielt der Auffrischungszyklus bei Fortschreibungen des Codes?
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