Kapitel 9 · Niveau Basis · Bronze

Die ersten Schritte bei einem Verdacht

Lernziel: Bei Beobachtung, Vermutung oder Mitteilung die richtigen ersten Schritte in der richtigen Reihenfolge gehen und die verbotenen Handlungen sicher benennen können.

4 Min.

Von welcher Ausgangslage aus handelt man?

Drei Situationen kommen vor, und sie unterscheiden sich in dem, was man weiß — nicht in dem, was zu tun ist.

Ich beobachte etwas. Ein Vorfall geschieht vor den eigenen Augen. Hier steht die unmittelbare Beendigung der Situation an erster Stelle.

Ich vermute etwas. Beobachtungen häufen sich, ohne dass ein konkreter Vorfall bekannt ist. Hier geht es um das Zusammenführen und Weitergeben.

Mir wird etwas berichtet. Eine betroffene Person oder eine dritte Person erzählt. Hier tritt die Gesprächsführung hinzu.

In allen drei Fällen gilt dieselbe Reihenfolge — und dasselbe Verbot eigener Ermittlungen.

Welche Schritte in welcher Reihenfolge?

Erstens: Sicherheit herstellen. Läuft eine Situation, wird sie beendet, soweit das gefahrlos möglich ist. Besteht eine akute Gefährdung, hat deren Abwendung Vorrang vor allem Weiteren.

Zweitens: Ruhe bewahren. Die häufigsten Fehler entstehen in den ersten Minuten aus dem Impuls, sofort Klarheit schaffen zu wollen. Es gibt fast nie einen Grund zur Eile — außer bei akuter Gefahr.

Drittens: Dokumentieren. Zeitnah, sachlich, mit Datum und Uhrzeit. Was wurde beobachtet oder berichtet, wer war beteiligt, in welcher Situation, wer hat wen angesprochen. Der Wortlaut des Berichteten sollte möglichst genau wiedergegeben werden; die Erzählung wird nicht geordnet oder geglättet, sondern so festgehalten, wie sie kam. Eigene Überlegungen und Bewertungen kommen in einen gesondert gekennzeichneten Abschnitt.

Viertens: Weitergeben. An die im Verein oder Verband — oder unmittelbar an das Untersuchungsteam, den Adressaten der Meldung nach dem Muster-Code (); jede andere Stelle leitet den Hinweis unverzüglich dorthin weiter (). Damit ist die eigene Pflicht erfüllt.1

Fünftens: Für sich selbst sorgen. Wer etwas beobachtet oder anvertraut bekommt, trägt daran. Es ist zulässig und sinnvoll, sich Unterstützung zu holen — ohne dabei Namen zu nennen, wenn es um die eigene Entlastung geht.

Was ist auf keinen Fall zu tun — und warum?

Diese Liste ist kurz und in jedem Punkt begründet.

Keine eigenen Ermittlungen. Vereine und Verbände haben weder die kriminalistischen Möglichkeiten noch den Auftrag, Betroffene und Beschuldigte zu vernehmen und zu bewerten, ob strafrechtlich relevante Handlungen stattgefunden haben. Die strafrechtliche Abklärung ist allein Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden; Verein und Verband müssen auf laufende staatliche Ermittlungsverfahren Rücksicht nehmen. Eigene Nachforschungen können Beweismittel entwerten und Aussagen unbrauchbar machen.2

Keine Konfrontation der beschuldigten Person. Sie führt regelmäßig dazu, dass Unterlagen verschwinden, Aussagen abgestimmt werden und Druck auf die betroffene Person entsteht. Die Entscheidung über eine Anhörung trifft die zuständige Stelle im Verfahren, nicht die beobachtende Person.

Keine Befragung der betroffenen Person über das hinaus, was sie von sich aus erzählt. Jede zusätzliche Befragung belastet und kann die spätere Aufklärung erschweren.

Keine Weitergabe an Unbeteiligte. Weder im Trainerteam noch im Elternkreis noch in der Mannschaft. Das schützt beide Seiten.

Keine voreilige Zusage von Verschwiegenheit. Ein Versprechen, das anschließend gebrochen wird, zerstört Vertrauen genau dann, wenn es am nötigsten ist. Eine Ausnahme kennt der Muster-Code allerdings: Verlangt die betroffene Person von einer igen Person ernstlich, keine Meldung zu machen, entfällt deren Meldepflicht (). Unberührt bleibt der Weg zum Jugendamt bei akuter Kindeswohlgefährdung.

Was ist beim Dokumentieren zu beachten?

Die Dokumentation ist der Teil, der später am meisten zählt — und der am schlechtesten nachzuholen ist.

Sie sollte zeitnah entstehen, weil Erinnerung verblasst und sich verändert. Sie enthält Verfasserin oder Verfasser, Ort, Datum und Uhrzeit, die beteiligten Personen, die Situation und den Anlass. Sie ist lesbar und nicht mit Bleistift geschrieben; spätere Ergänzungen werden als solche gekennzeichnet.

Inhaltlich gilt die strikte Trennung zwischen dem, was beobachtet oder berichtet wurde, und der eigenen Bewertung. Zitate werden als solche kenntlich gemacht. Die Erzählung wird nicht in eine logische Ordnung gebracht — Sprünge und Lücken bleiben stehen, weil sie zum Bericht gehören.

Weil solche Aufzeichnungen sensible personenbezogene Daten enthalten, unterliegen sie dem Datenschutz: Sie werden sicher aufbewahrt, nicht verbreitet und nur an die zuständige Stelle weitergegeben.3

Was heißt das im Trainingsalltag?

Der Ernstfall ist der schlechteste Zeitpunkt, um über Abläufe nachzudenken. Drei Vorbereitungen genügen.

Die Kontaktdaten griffbereit haben im Verein, Ansprechperson im Verband, eine externe Beratungsstelle, im Notfall Polizei. Auf dem Telefon oder im Trainerordner, nicht im Gedächtnis.

Wissen, wo man notiert. Ein Blatt im Trainerordner reicht. Wichtig ist nur, dass es vorhanden ist, bevor man es braucht.

Die fünf Sätze kennen, die man nicht sagt. „Bist du sicher?“ · „Warum hast du nichts gesagt?“ · „Ich rede mal mit ihm.“ · „Das bleibt unter uns.“ · „Da ist bestimmt nichts dran.“ Wer diese fünf vermeidet, macht in den ersten Minuten fast nichts falsch.

Für die OrganisationSilber

Was bedeutet das für Verein und Verband?

🔒 Dieser Block ist ab Stufe Silber sichtbar.

Nachweise

  1. 1Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 6.1 (Meldegebot) und Art. 8.2 (Weiterleitung eingehender Hinweise an das Untersuchungsteam). Zur Rolle und zu den Grenzen der Ansprechperson SSP-08-12.
  2. 2Handlungsleitfaden Safe Sport (DOSB/dsj, 2025): Bei der Kontaktaufnahme mit der Polizei ist zu bedenken, dass diese gesetzlich verpflichtet ist, entsprechende Ermittlungen einzuleiten; das ist mit der betroffenen Person abzusprechen und nicht über ihren Kopf hinweg zu entscheiden. Zur Rücksichtnahme auf laufende staatliche Ermittlungsverfahren Orientierungshilfe Recht (dsj, 2024).
  3. 3Art. 9 Abs. 1 DSGVO (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten); zur Zweckbindung und Datensicherheit Art. 5 Abs. 1 Buchst. b und f DSGVO. Näher SSP-09-06.

Rechtsstand

Muster-Safe Sport Code
Fassung 2025 · Stand 2025

Geprüft am 29.07.2026 · Volatilitätsklasse B · Version 4 · SSP-09-02 Rn. 1–24

Wissen prüfen

Warum sind eigene Ermittlungen zu unterlassen?

Was ist bei der Dokumentation strikt zu trennen?

Darf man einer betroffenen Person absolute Verschwiegenheit zusagen?

Was steht an erster Stelle, wenn eine Situation gerade läuft?

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