Kapitel 9 · Niveau Basis · Bronze

Meldewege aktivieren: intern und extern

Lernziel: Die internen und externen Meldewege benennen, im konkreten Fall den zutreffenden Weg wählen und wissen, was nach einer Meldung geschieht.

6 Min.

Welche Wege gibt es?

Meldewege liegen auf drei Ebenen, die nebeneinander bestehen und sich nicht ausschließen.

Intern im Sport

Adressat der Meldung nach dem Code ist das Untersuchungsteam; ihm gegenüber hat die Meldung unverzüglich und vollständig zu erfolgen (). Für den Erstkontakt bleibt die Ansprechperson im Verein die erste Adresse — fehlt sie oder ist sie selbst betroffen, die Ansprechperson im Landes- oder Spitzenverband. Hinweise können nach auch bei Präventionsbeauftragten, der Ombudsperson oder einer anderen zuständigen Stelle eingehen; diese Stellen leiten den Hinweis unverzüglich an das Untersuchungsteam weiter. Der Weg endet also nie bei der Anlaufstelle, sondern führt in das Untersuchungsverfahren. Hat der Verband die Untersuchung übertragen — etwa auf einen übergeordneten Verband oder das Zentrum für Safe Sport —, tritt diese Stelle an die Stelle des eigenen Teams. Die Übertragung wirkt dabei nur, soweit sie reicht: Der Verband kann die Zuständigkeit für unterschiedliche Zielgruppen oder Sachverhalte verschieden regeln. Ist etwa nur der Leistungssport übertragen, bleibt für einen Fall aus dem Breiten- oder leistungsorientierten Vereinssport das eigene Untersuchungsteam zuständig — die Übertragung als solche genügt also nicht, der konkrete Fall muss in den übertragenen Bereich fallen.1

Extern und unabhängig

Anlaufstellen des organisierten Sports sowie unabhängige Fachberatungsstellen vor Ort beraten Betroffene und auch Personen, die eine Beobachtung einordnen wollen. Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ist bundesweit erreichbar. Diese Stellen beraten kostenlos, auf Wunsch anonym, und ihre Einschaltung ist keine Meldung — sie steht jedem offen, auch vor einer Entscheidung.

Staatlich

Das Jugendamt ist zuständig, wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bestehen. Polizei und Staatsanwaltschaft sind zuständig für die strafrechtliche Abklärung. Bei akuter Gefahr ist der Notruf der richtige Weg.

Wer ist wofür zuständig — und wer muss überhaupt melden?

Die Zuständigkeiten lassen sich an der Frage unterscheiden, worum es geht.

Geht es um einen Verstoß gegen den Safe Sport Code, führt der Weg in das Untersuchungsverfahren: Das Untersuchungsteam prüft den Hinweis, klärt den Sachverhalt auf und legt einen Untersuchungsbericht vor; auf dieser Grundlage kann ein Disziplinarverfahren folgen. Die Untersuchung ist dabei keine Option, sondern die verbindliche erste Verfahrensstufe ().

Zur Meldung verpflichtet ist dabei nicht jede Person: Die Pflicht trifft nach diejenigen, die von den Anhaltspunkten Kenntnis erlangen und dafür einzustehen haben, dass keine ausgeübt wird — etwa Trainer*innen und Betreuer*innen gegenüber den ihnen anvertrauten Sportler*innen. Sie entfällt, wenn die betroffene Person von der einstandspflichtigen Person ernstlich verlangt, keine Meldung zu machen. Allen anderen steht die Meldung frei. Meldet eine dritte Person, steht die Durchführung des Untersuchungsverfahrens zudem unter dem Vorbehalt der Zustimmung der betroffenen Person, es sei denn, überwiegende Interessen verlangen die Durchführung ().2

Geht es um die Sicherheit eines Kindes oder Jugendlichen, ist das Jugendamt zuständig. Es prüft die Gefährdung und entscheidet über Hilfen — unabhängig davon, ob im Sport ein Verfahren läuft.3

Geht es um eine mögliche Straftat, sind Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Die Entscheidung über eine Anzeige liegt bei den Betroffenen beziehungsweise bei den zuständigen Stellen, nicht bei der beobachtenden Person.

Diese Wege schließen einander nicht aus. In vielen Fällen sind mehrere zugleich einschlägig — das ist normal und kein Widerspruch.

Wann ist welcher Weg der richtige — und wann keiner?

Vier Klarstellungen ersparen die häufigsten Fehler.

Es gibt keine allgemeine Pflicht zur Strafanzeige. Das deutsche Recht kennt eine strafbewehrte Anzeigepflicht nur für einen engen Katalog geplanter schwerer Taten. Wer meldet, muss also nicht zur Polizei — und wer zur Polizei geht, darf es.4

Die Meldung nach dem Code ersetzt den Kinderschutz nicht. Bestehen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, ist der Weg über das Jugendamt zusätzlich eröffnet; die verbandsinterne Meldung genügt dafür nicht.

Beratung ist keine Meldung. Sich bei einer Fachberatungsstelle zu erkundigen, löst nichts aus. Das ist der richtige Weg, wenn man unsicher ist, ob eine Beobachtung überhaupt relevant ist.

Die eigene Zuständigkeit endet bei der Weitergabe. Wer gemeldet hat, entscheidet nicht über das weitere Vorgehen — die Aufklärung liegt beim Untersuchungsteam, die Entscheidung über Maßnahmen beim Disziplinarorgan.

Und ein Weg, der keiner ist: die Mitteilung im Trainerteam, im Elternchat oder in der Mannschaft. Sie ist keine Meldung, gefährdet die Aufklärung und verletzt die Rechte beider Seiten.

Was geschieht nach der Meldung?

Das Untersuchungsteam nimmt eine Ersteinschätzung vor. Hält es Sofortmaßnahmen für erforderlich — etwa eine vorläufige Suspendierung, ein vorläufiges Betretungsverbot oder ein vorläufiges Verbot der Betreuung von Kindern und Jugendlichen —, beantragt es deren Erlass beim Disziplinarorgan; über den Antrag entscheidet dessen Vorsitzende*r allein, innerhalb einer Woche nach Zugang (, 9.2). Sofortmaßnahmen dienen dem Schutz der betroffenen Person und sind keine Vorverurteilung.5

Die meldende Person bleibt nicht im Ungewissen: Nach benachrichtigt das Untersuchungsteam Hinweisgeber*innen ebenso wie Betroffene und die beschuldigte Person über den Ausgang des Untersuchungsverfahrens — sofern sie dem Team bekannt sind, vom laufenden Verfahren wissen und informiert werden wollen. Wird das Verfahren eingestellt, kann die betroffene Person die Einstellung durch das Disziplinarorgan überprüfen lassen und dafür den Untersuchungsbericht anfordern.6

Schutz meldender Personen: Wer in gutem Glauben meldet, darf deswegen keine Nachteile erleiden. Der Code sichert das ausdrücklich ab: Der Schutz von Hinweisgeber*innen ist zu gewährleisten, auf ihren Wunsch ist ihre Anonymität zu wahren (). Dieser Schutz ist die Voraussetzung dafür, dass das überhaupt funktioniert.

Was heißt das im Trainingsalltag?

Eine Vorbereitung genügt, und sie dauert zehn Minuten: die eigene Kontaktkarte.

Darauf gehören vier Angaben — im eigenen Verein mit Telefonnummer, Ansprechperson im Landesverband, eine externe Beratungsstelle vor Ort und die Nummer des Hilfe-Telefons. Dazu die eigene Vertretung, falls man selbst die Ansprechperson ist.7

Wer diese Karte im Trainerordner oder auf dem Telefon hat, verliert im Ernstfall keine Zeit mit Recherche — und genau daran scheitert es in der Praxis am häufigsten.

Und ein Satz für den Zweifel: Wer nicht weiß, ob eine Beobachtung eine Meldung wert ist, ruft bei einer Beratungsstelle an. Das ist kostenlos, anonym möglich und löst nichts aus.

Für die OrganisationSilber

Was bedeutet das für Verein und Verband?

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Nachweise

  1. 1Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 6.3 („unverzüglich und vollständig“); zu den Eingangsstellen Art. 8.2.
  2. 2Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 6.2 Sätze 1 und 2; zum Zustimmungsvorbehalt Art. 8.3.
  3. 3§ 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und § 42 SGB VIII (Inobhutnahme); zur Zuständigkeit des Jugendamts näher SSP-03-03.
  4. 4§ 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) erfasst allein einen abschließenden Katalog schwerer, künftig bevorstehender Taten; eine allgemeine Pflicht zur Anzeige begangener Straftaten besteht nicht. Ebenso Orientierungshilfe Recht (dsj, 2024).
  5. 5Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 8: Untersuchungsverfahren einschließlich Ersteinschätzung und vorläufiger Maßnahmen; näher SSP-10-06 und SSP-09-05.
  6. 6Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 8.8.
  7. 7Ziffer 05 der Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code, 2025) — Ansprechpersonen; zur Veröffentlichung der Kontaktdaten DOSB, Stufenmodell (2020), Stufe B.

Rechtsstand

Muster-Safe Sport Code
Fassung 2025 · Stand 2025

Geprüft am 29.07.2026 · Volatilitätsklasse A · Version 6 · SSP-09-04 Rn. 1–23

Wissen prüfen

An wen ist die Meldung nach dem Code zu richten?

Wer ist zur Meldung verpflichtet?

Besteht eine allgemeine Pflicht, Straftaten anzuzeigen?

Löst eine Beratung bei einer Fachberatungsstelle ein Verfahren aus?

Wer entscheidet über Sofortmaßnahmen?

Erfährt die meldende Person den Ausgang des Verfahrens?

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