Gespräche mit Betroffenen führen
Lernziel: Ein Gespräch nach einer Offenbarung betroffenensensibel führen, die Grenzen der eigenen Rolle einhalten und mit der Bitte um Verschwiegenheit angemessen umgehen.
Was ist ein solches Gespräch — und was nicht?
Wenn eine Athletin oder ein Athlet von einer Erfahrung erzählt, ist das kein Ermittlungsgespräch, keine Anhörung und keine Beratung. Es ist der Moment, in dem jemand einen Menschen ausgewählt hat, dem er es sagt.
Diese Auswahl ist selten zufällig. Sie fällt auf Personen, denen zugetraut wird, dass sie zuhören und nicht überreagieren. Wer in diesem Moment falsch reagiert, verschließt nicht nur dieses Gespräch, sondern häufig jede weitere Offenbarung.
Was das Gespräch leisten soll
Drei Dinge, mehr nicht. Die Person soll gehört werden. Sie soll erfahren, dass ihr geglaubt wird. Und sie soll wissen, was als Nächstes geschieht. Alles Weitere — Aufklärung, Bewertung, Konsequenzen — liegt bei anderen.
Welche Grundregeln gelten?
Zuhören und Zeit lassen. Pausen aushalten. Nicht unterbrechen, nicht ergänzen, nicht helfen, die Geschichte zu ordnen.
Glauben schenken. Der Satz „Ich glaube dir“ ist keine Vorwegnahme eines Verfahrens, sondern die Grundlage dafür, dass überhaupt erzählt wird. Zweifel gehören nicht in dieses Gespräch; die Prüfung erfolgt an anderer Stelle.
Nicht fragen, sondern erzählen lassen. Offene Fragen wie „Möchtest du mir mehr davon erzählen?“ sind zulässig. Fragen nach Einzelheiten, Abläufen oder Zeitpunkten sind es nicht — sie belasten und können die spätere Aufklärung erschweren. Besonders schädlich sind Suggestivfragen, die eine Antwort nahelegen.
Keine Warum-Fragen. „Warum hast du nichts gesagt?“ und „Warum bist du da mitgegangen?“ klingen nach Interesse und kommen als Vorwurf an.
Keine Bewertung der beteiligten Personen. Weder Empörung noch Verteidigung. Beides lenkt vom Erzählten ab und setzt die Person unter Druck.
Reaktion im Rahmen halten. Heftige Betroffenheit der zuhörenden Person führt oft dazu, dass Betroffene aufhören zu erzählen, um sie zu schonen.
Wo endet die eigene Rolle?
Die Rolle endet früher, als die meisten annehmen — und das ist gut so.
Sie endet vor der Aufklärung. Was tatsächlich geschehen ist, wird nicht in diesem Gespräch geklärt. Sportvereine haben dafür weder Auftrag noch Mittel.
Sie endet vor der Bewertung. Ob das Erzählte einen Verstoß darstellt, entscheidet die zuständige Stelle.
Sie endet vor der Entscheidung über Konsequenzen. Zusagen wie „Der trainiert hier nicht mehr“ sind gut gemeint und nicht zu halten.
Sie endet bei der Weitergabe. Ist die informiert, ist die eigene Pflicht erfüllt. Weiter zu begleiten ist möglich und oft wertvoll — aber als Vertrauensperson, nicht als Ermittlerin.
Eine wichtige Ausnahme: Bei akuter Gefährdung endet die Zurückhaltung. Dann ist unverzüglich zu handeln, notfalls unter Einschaltung von Jugendamt oder Polizei, auch gegen den Wunsch der betroffenen Person.1
Wie geht man mit der Bitte um Verschwiegenheit um?
Fast jede Offenbarung enthält sie: „Bitte sag es niemandem.“ Sie ist der schwierigste Moment des Gesprächs, und es gibt nur eine ehrliche Antwort.
Keine Zusage machen, die nicht gehalten werden kann. Wer absolute Verschwiegenheit verspricht und dann meldet, hat das Vertrauen nicht nur dieser Person zerstört, sondern regelmäßig auch ihre Bereitschaft, weiter mitzuwirken. Zugleich ist der eigene Spielraum größer, als viele annehmen: Nach dem Muster-Code entfällt die , wenn die betroffene Person von der meldepflichtigen Person ernstlich verlangt, keine Meldung zu machen (). Genau dafür ist dieses Veto gedacht — damit sich jemand einer Vertrauensperson anvertrauen kann, ohne die Kontrolle über das Weitere zu verlieren. Das Veto wirkt innerhalb des Codes — die staatlichen Schutzwege, bei akuter Gefährdung insbesondere Jugendamt und Polizei, bleiben davon unberührt.
Offen sagen, was man tun möchte — und was die betroffene Person entscheiden kann. Etwa: „Ich möchte das nicht für mich behalten, weil ich dafür sorgen will, dass dir geholfen wird. Wenn du wirklich nicht willst, dass ich es melde, respektiere ich das — außer du bist in Gefahr. Und ich sage dir jedes Mal, was ich tue, bevor ich es tue. Ich erzähle es niemandem, der nichts damit zu tun hat.“
Mitbestimmung ermöglichen, wo es geht. Wann das Gespräch mit der stattfindet, ob die betroffene Person dabei sein möchte, ob und wann Eltern eingebunden werden — vieles lässt sich gemeinsam entscheiden. Diese Kontrolle zurückzugeben, ist selbst Teil der Hilfe.2
Der Grund für diese Haltung liegt in der Sache: Betroffene haben Kontrolle verloren. Ein Verfahren, das erneut über sie hinweg entscheidet, wiederholt diese Erfahrung.3
Was hilft, und was schadet?
Sätze, die helfen: „Danke, dass du es mir sagst.“ · „Ich glaube dir.“ · „Du hast nichts falsch gemacht.“ · „Du musst mir nichts erzählen, was du nicht erzählen willst.“ · „Ich sage dir, was ich als Nächstes tue.“
Sätze, die schaden: „Bist du sicher?“ · „Warum hast du nichts gesagt?“ · „Er meint das bestimmt nicht so.“ · „Das bleibt unter uns.“ · „Ich rede mal mit ihm.“
Nach dem Gespräch: zeitnah dokumentieren, möglichst im Wortlaut, Beobachtung und eigene Bewertung getrennt. Dann die informieren — und der betroffenen Person sagen, dass es geschehen ist.
Und für die eigene Person: Ein solches Gespräch geht nicht spurlos vorbei. Sich Unterstützung zu holen, ist kein Zeichen von Überforderung, sondern Teil verantwortlichen Handelns.
Wenn Sie selbst erzählen möchten
Sie entscheiden, wem Sie etwas erzählen, wie viel und wann. Sie müssen nichts beweisen, nichts der Reihe nach berichten und nichts zu Ende erzählen. Wenn Ihnen jemand nicht guttut, dürfen Sie abbrechen und sich an eine andere Person wenden.
Sie dürfen fragen, was mit dem geschieht, was Sie erzählen — und Sie dürfen erwarten, dass man es Ihnen sagt, bevor es geschieht. Sie können auch verlangen, dass keine Meldung erfolgt: Verlangen Sie das ernstlich, entfällt die der Person, der Sie sich anvertraut haben ( des Muster-Codes); bei akuter Gefährdung bleibt der Schutzweg offen. Wenn jemand Ihnen dennoch vorschnell absolute Verschwiegenheit verspricht, ist das gut gemeint — ehrlicher ist eine Person, die sagt, was sie tun möchte, und Ihre Entscheidung respektiert.
Beratung erhalten Sie unabhängig davon bei der in Verein oder Verband, bei den Anlaufstellen des organisierten Sports, bei unabhängigen Fachberatungsstellen und beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch — kostenlos, auf Wunsch anonym und ohne dass daraus etwas folgen muss.
Nachweise
- 1§ 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung): Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung ist das Jugendamt einzuschalten; zur Abwendung einer akuten Gefahr § 42 SGB VIII (Inobhutnahme). Näher SSP-03-03. ↩
- 2Handlungsleitfaden Safe Sport (DOSB/dsj, 2025): Die Kontaktaufnahme mit der Polizei ist „mit der betroffenen Person abzusprechen und nicht über ihren Kopf hinweg zu entscheiden“. ↩
- 3Handreichung Betroffenenorientierte Untersuchungen (Athletes for Safe Sport, kuratierte Drittquelle): Betroffene haben Kontrolle verloren; ein Verfahren, das erneut über sie hinweg entscheidet, wirkt als Sekundärviktimisierung. Zum Betroffenenveto im Regelwerk Art. 6.2 des Muster-Safe Sport Codes. ↩
Rechtsstand
- Muster-Safe Sport Code
- Fassung 2025 · Stand 2025
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Welche drei Dinge soll das Gespräch leisten?
Wie reagiert man auf die Bitte um absolute Verschwiegenheit?
Warum sind Warum-Fragen zu vermeiden?
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