Sportartspezifische Szenarien: Volleyball
Lernziel: Die allgemeinen Verhaltens- und Schutzregeln nach dem Schema Einordnung–Schritte–Erkenntnisquelle auf typische Volleyball-Situationen in Halle, auf Reisen und in der Beach-Saison übertragen und daraus konkrete Vereinbarungen für den eigenen Verein und Verband ableiten können.
Warum sportartspezifische Fälle?
Die allgemeinen Regeln gelten für jede Sportart gleich — aber sie werden erst greifbar, wenn man sie an den eigenen Alltag anlegt. Für das Volleyball heißt das: Hallenbetrieb, Reisen zur Jugendbundesliga und die Beach-Saison bringen je eigene Situationen mit, in denen Nähe, Aufsicht und Grenzen konkret zu regeln sind. Die drei Fälle dieses Bausteins sind erfunden und folgen dem Schema der Fallsammlung Trainingsalltag: Sachverhalt, Einordnung (Stufe und berührte Verhaltensregel), Schritte und, wo sie die Reaktion verändert, Erkenntnisquelle (SSP-13-01). Sie sind Übungsmaterial — sie schärfen das Urteil, ersetzen aber keine Einzelfallprüfung und keine Beratung im konkreten Fall.
Dieser Baustein ist zugleich ein Muster: Er zeigt, wie eine Sportart ihre typischen Risikofelder benennt und die dort schärft — genau der Andockpunkt, den die Fallsammlung Trainingsalltag für sportart- und verbandsspezifische Ergänzungen vorsieht. Andere Verbände und Sportarten können nach demselben Schema ihre eigenen Fälle schreiben; die Methode ist übertragbar, die Beispiele sind es nicht immer.
Welche drei Felder sind im Volleyball typisch?
Der Hallenbetrieb ist das Alltagsfeld: Kabinen und Duschen, das gemeinsame Auf- und Abbauen von Netz und Feld oft mit wenig Aufsicht, gemischte Trainingsgruppen unterschiedlichen Alters. Hier entstehen Situationen ohne Einsehbarkeit und mit altersgemischter Nähe.
Reisen zur Jugendbundesliga verdichten alles: Übernachtung, lange gemeinsame Zeit, abendliche Betreuung, Zimmeraufteilung, bei älteren Jugendlichen die Frage nach Alkohol und Ausgang. Auf Reisen tragen wenige Betreuende viel Verantwortung über lange Stunden.
Die Beach-Saison bringt eigene Themen: Umziehen unter freiem Himmel, das Eincremen mit Sonnenschutz, Fotos in Badekleidung und die enge Betreuung im Zweierteam. Das offene Gelände wirkt harmlos, schafft aber gerade dadurch neue Grauzonen.
Was ändert die Sportartspezifik — und was nicht?
Wichtig ist die Grenze der Übung: Sportartspezifik ändert die Grundregeln nicht, sie konkretisiert nur ihre Anwendung. Die Transparenz bei Körperkontakt, der Schutz der Intimsphäre in Umkleiden, die Regeln zu Übernachtungen und die Zurückhaltung bei privater digitaler Kommunikation — all das gilt im Volleyball wie überall (SSP-08-04, SSP-08-05).
Auch die Rollengrenze bleibt: Trainerinnen und Betreuer handeln im eigenen Wirkungskreis, ermitteln nicht selbst und ersetzen keine Fachstelle (SSP-13-05). Sportartspezifische Fälle liefern also keine Sonderregeln, sondern eine schärfere Brille für dieselben Regeln. Wer glaubt, im Beach gälten andere Maßstäbe als in der Halle, hat die Übung missverstanden.
Drei Fälle aus dem Volleyball-Alltag
Fall 1 · Halle: Umkleide und Abbau
Sachverhalt. Nach dem Training der gemischten Jugendgruppe teilen sich jüngere und ältere Jahrgänge die Kabinenzeit. Trainer T betritt die Umkleide der Jüngeren unangekündigt, um zum Aufbruch zu mahnen; anschließend bleibt er mit einem einzelnen Zwölfjährigen zum Netzabbau allein in der Halle zurück.
Einordnung: Das unangekündigte Betreten ist eine : Während des Umziehens Minderjähriger sind Mitarbeiter*innen nicht in der Umkleide anwesend ().1 Ein Verstoß gegen eine Verhaltensregel ist nicht automatisch — das wird getrennt geprüft (SSP-13-01); bei einmaligem, unachtsamem Geschehen spricht nichts dafür. Die Abbausituation ist noch kein Fall, aber eine vermeidbare Konstellation ohne Einsehbarkeit. Schritte: ansprechen und organisatorisch lösen — feste, nach Alter getrennte Kabinenzeiten, Anklopfregel, und beim Abbau bleibt nie eine einzelne erwachsene Person mit einem einzelnen Kind allein zurück. Erkenntnisquelle: „Ich beobachte“ — die direkte Ansprache ist die richtige erste Antwort; Wiederholung trotz Ansprache würde die Bewertung verschieben (SSP-13-01).
Fall 2 · Reise: die Zimmerfrage und der Abend
Sachverhalt. Vor einem Jugendbundesliga-Wochenende verteilt Betreuerin B die Zimmer erst im Bus; ein überzähliger Vierzehnjähriger soll „bei ihr mit unterkommen“. Für den Abend gibt es keine Absprache zu Ausgang und Ruhezeiten.
Einordnung: unterhalb der Stufenfolge — noch ist nichts geschehen; aber die geplante Belegung verstieße gegen die : Mitarbeiter*innen übernachten nicht mit Sportler*innen in gemeinsamen Räumlichkeiten; bei Gruppenunterkünften ist eine Betreuung durch mindestens zwei Mitarbeiter*innen vorzusehen, und Ausnahmen von Regeln werden transparent gemacht (, 20).2 Schritte: Aufteilung vorab und transparent festlegen — Jugendliche unter sich, Betreuende getrennt —, das Betreten der Zimmer ankündigen, und die Regeln für den Abend — Ausgang, Alkohol, Ruhezeiten — vorher bekannt machen, statt sie situativ auszuhandeln. Eine Betreuung zu zweit entlastet alle: Sie schützt die Jugendlichen und die Betreuenden selbst vor Situationen, die sich nicht mehr einordnen lassen.
Fall 3 · Beach: Eincremen und Fotos
Sachverhalt. Beim Beach-Turnier bittet ein jüngeres Kind Trainer T um Hilfe beim Sonnenschutz auf dem Rücken. Nach dem Spiel fotografiert ein Vereinsmitglied die Jugendteams in Badekleidung für die Vereinsseite.
Einordnung: Beides ist regelbar, nichts davon ist verboten — es kommt auf die Form an. Beim Eincremen gilt die Linie für Körperkontakt: sportlich beziehungsweise lich veranlasst, angekündigt und erklärt, ablehnbar — und möglichst zur Selbsthilfe anleiten ().3 Bei den Fotos gilt: Bildaufnahmen einzelner Personen oder kleiner Gruppen werden ohne Einwilligung nicht erstellt, geteilt oder veröffentlicht; bei Minderjährigen ist zusätzlich die Einwilligung der Personensorgeberechtigten einzuholen ().4 Schritte: offen und in Sichtweite anderer eincremen, vorher fragen und erklären; für Fotos Einwilligungen einholen, keine bloßstellenden oder auf den Körper fokussierten Aufnahmen, im Zweifel auf die Veröffentlichung verzichten (SSP-08-05). Erkenntnisquelle: Für beide Situationen unerheblich — hier geht es um Prävention, nicht um einen Verdacht.
Was folgt daraus für die Rechtsanwendung?
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So schreiben andere Sportarten und Verbände ihre Fälle
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Nachweise
- 1Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Muster-Safe Sport Code, 2025), Ziff. 13. ↩
- 2Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Muster-Safe Sport Code, 2025), Ziff. 15 und 20. ↩
- 3Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Muster-Safe Sport Code, 2025), Ziff. 10: Ankündigung und Erklärung von Körperkontakt, Veranlassung, Einverständnis und jederzeitige Rücknahme. ↩
- 4Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Muster-Safe Sport Code, 2025), Ziff. 19. ↩
Rechtsstand
- Muster-Safe Sport Code
- Fassung 2025 · Stand 2025
- Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code)
- Fassung 2025 · Stand 2025
Wissen prüfen
Ändern sich in der Beach-Saison die Maßstäbe für Körperkontakt und Nähe?
Wie ist die Zimmerfrage auf einer Jugendbundesliga-Reise zu regeln?
Ein Trainer betritt die Umkleide der Jüngeren unangekündigt, um zum Aufbruch zu mahnen. Wie ist das einzuordnen?
Worauf ist bei Fotos in Badekleidung für die Vereinsseite zu achten?
In drei Schritten: Wie schreibt eine andere Sportart ihre eigenen Fälle?
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