Rollenszenarien: Trainer*in
Lernziel: Typische Entscheidungssituationen aus der Trainerperspektive nach dem Schema Einordnung–Schritte–Erkenntnisquelle bearbeiten, die Grenzen der eigenen Rolle wahren und erklären können, warum Handeln fast nie „selbst lösen“, sondern „den richtigen Weg öffnen“ bedeutet.
Wie diese Rollenszenarien arbeiten
Regeln zu kennen ist das eine, im richtigen Moment richtig zu handeln das andere. Szenarien schließen diese Lücke: Sie üben nicht Definitionen, sondern Entscheidungen. Für Trainerinnen und Trainer ist das entscheidend, weil sie im Alltag oft in Sekunden reagieren müssen — beim Aufräumen der Halle, in der Kabine, auf der Fahrt. Die vier Fälle dieses Bausteins sind erfunden: realitätsnah verdichtet, aber ohne Vorbild in einem realen Verfahren; Personen tragen Rollenkürzel. Sie sind Übungsmaterial — sie schärfen das Urteil, ersetzen aber keine Einzelfallprüfung und keine Beratung im konkreten Fall.
Jede Musterlösung folgt dem Schema der Fallsammlung Trainingsalltag (SSP-13-01): Einordnung (Stufe von unbedenklich bis strafbarkeitsnah und berührte Norm), Schritte (was jetzt zu tun ist) und, wo sie die Reaktion verändert, Erkenntnisquelle — „ich beobachte“, „ich vermute“, „mir wird berichtet“ (SSP-01-08). Als Faustformel für den Trainingsalltag hat sich der Dreischritt wahrnehmen, einordnen, handeln bewährt: das Unbehagen ernst nehmen, statt es wegzuerklären; kurz prüfen, worum es geht und wie dringend es ist; dann den nächsten richtigen Schritt tun — und das ist fast nie „alles selbst lösen“, sondern „den richtigen Weg öffnen“.
Woran sich die Musterlösungen halten
Die Fälle greifen auf drei Dinge zurück, die anderswo im Kurs gelernt wurden. Erstens die Verhaltensregeln: Sie geben für viele Situationen — Körperkontakt, digitale Kommunikation, Übernachtungen — bereits die richtige Linie vor (SSP-08-04, SSP-08-05). Zweitens die Meldewege: Ist etwas Ernstes im Raum, führt der Weg über die zur zuständigen Stelle, bei Kindeswohlgefährdung zum Jugendamt (SSP-07-03, SSP-06-03). Drittens das Meldegebot des Codes: Die trifft die natürlichen Personen, die von Anhaltspunkten Kenntnis erlangen und dafür einzustehen haben, dass keine ausgeübt wird — für Trainer*innen ihrer anvertrauten Sportler*innen heißt das: Wer Anhaltspunkte kennt und nicht meldet, verstößt selbst gegen den Code (, 6.2).1
Wer diese drei kennt, muss die Fälle nicht auswendig lernen. Sie sind Übungsfälle, keine Checkliste — der Zweck ist, das eigene Urteil zu schärfen, nicht jede denkbare Lage vorwegzunehmen.
Was liegt in der eigenen Rolle — und was nicht?
Die Trainerrolle hat eine klare Grenze: Handeln im eigenen Wirkungskreis, nicht darüber hinaus. Zur eigenen Rolle gehört, aufmerksam zu sein, Grenzen im Training zu wahren, Beobachtungen ernst zu nehmen und den Weg zur zu kennen.
Nicht zur Trainerrolle gehört, selbst zu ermitteln, Betroffene auszufragen, einen Verdächtigen zur Rede zu stellen oder therapeutisch zu begleiten. Diese gut gemeinte Übernahme schadet: Sie kann Betroffene belasten und ein späteres Verfahren gefährden (SSP-09-02).2 Die richtige Haltung ist nicht „ich kläre das“, sondern „ich sorge dafür, dass die richtige Stelle es klärt“.
Vier Fälle aus der Trainerperspektive
Fall 1 · Die Anvertrauung nach dem Training
Sachverhalt. Nach dem Training erzählt Sportlerin S (12) ihrer Trainerin beiläufig, ein Erwachsener aus ihrem Umfeld außerhalb des Vereins mache ihr Angst; mehr sagt sie nicht.
Einordnung: Was genau geschehen ist, bleibt offen — und muss es an dieser Stelle auch: Die Abklärung ist nicht Aufgabe der Trainerin. Weil die Angst vor einer Person außerhalb des Vereins berichtet wird, steht hier nicht das des Codes im Vordergrund, sondern der Kinderschutz: Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung führt der Weg über die zum Jugendamt und zu Fachberatungsstellen (SSP-06-03). Schritte und Erkenntnisquelle: „Mir wird berichtet“ verlangt zuerst Gesprächsführung: ruhig zuhören, Glauben schenken, nicht ausfragen, keine Details erzwingen (SSP-09-03).3 S hört: Es war gut, das zu erzählen; es geschieht nichts über ihren Kopf hinweg — aber auch keine voreilige Zusage, es für sich zu behalten. Danach zeitnah dokumentieren und die Ansprechperson einbinden; bei akuter Gefahr zählt der sofortige Schutz.
Fall 2 · Die Privatnachrichten des Kollegen
Sachverhalt. Trainerin T bemerkt, dass ihr Kollege K einzelnen Jugendlichen der Trainingsgruppe abends über einen Messenger private Nachrichten mit persönlichem Inhalt schickt; die Kontakte hatte K über die Mannschaftsliste.
Einordnung: mindestens eine , je nach Muster mehr. Die bestimmen, dass dienstlich zugänglich gemachte Kontaktwege nicht zum Aufbau privater Beziehungen zu minderjährigen Sportler*innen genutzt werden ().4 Ob sich dahinter eine Anbahnung verbirgt, entscheidet nicht T — die Reihe zu bewerten ist Sache der zuständigen Stelle (SSP-13-01, SSP-01-10). Schritte und Erkenntnisquelle: „Ich beobachte“ — T spricht K an, wo das gefahrlos möglich ist, und teilt ihre Wahrnehmungen der mit, mit Datum und ohne Bewertung. Das gilt auch bei Anhaltspunkten gegen Kolleginnen und Kollegen (, 6.2);5 Loyalität ist kein Rechtfertigungsgrund. Was T nicht tut: die Jugendlichen ausfragen oder die Chats eigenmächtig „sichern“.
Fall 3 · Die Zimmerfrage auf der Fahrt
Sachverhalt. Vor einem Turnierwochenende organisiert Trainer T die Übernachtung. Ein Vater schlägt vor, sein Sohn könne „zur Not bei T mit ins Zimmer“.
Einordnung: unterhalb der Stufenfolge — noch ist nichts geschehen; es geht um Prävention. Die geben die Linie vor: Mitarbeiter*innen übernachten nicht mit Sportler*innen in gemeinsamen Räumlichkeiten; bei Gruppenunterkünften ist eine Betreuung durch mindestens zwei Mitarbeiter*innen vorzusehen, und Ausnahmen von den Regeln werden transparent gemacht (, 20).6 Schritte: T lehnt den Vorschlag freundlich ab und erklärt die Regel. Vor allem aber hilft Prävention statt Reaktion: klare, vorab bekannte Regeln — transparente Zimmeraufteilung, Jugendliche unter sich, angekündigtes Betreten der Zimmer. Wer die Regel vorher setzt, muss im Moment nicht improvisieren.
Fall 4 · Trost und Hilfestellung: die eigene Grauzone
Sachverhalt. Ein Kind weint nach einem verlorenen Wettkampf, Trainerin T möchte trösten; kurz darauf erfordert eine Übung eine Hilfestellung mit Körperkontakt.
Einordnung: unbedenklich — wenn die Form stimmt. Der Maßstab ist nicht Berührungsangst, sondern Transparenz und Zustimmung: Körperkontakt ist zulässig, wenn er sportlich veranlasst, vorher angekündigt und erklärt ist und das Kind ihn ablehnen kann ().7 Schritte: Kontakt ankündigen, auf Reaktionen achten, offen und einsehbar bleiben, Situationen unter vier Augen ohne Einsehbarkeit vermeiden. So bleibt Nähe möglich, ohne dass Grauzonen entstehen. Woran es kippen würde: heimlicher, nicht veranlasster oder gegen erkennbare Ablehnung fortgesetzter Kontakt — dann beginnt die Stufenfolge, und es gelten die Maßstäbe der Fallsammlung (SSP-13-01).
Was folgt daraus für die Rechtsanwendung?
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Nachweise
- 1Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 6.1 und 6.2 Satz 1. ↩
- 2Handlungsleitfaden Safe Sport (DOSB/dsj, 2025), Kap. 3.1–3.2, S. 54 ff.: Gesprächs- und Dokumentationsregeln, Grenzen eigener Aufklärung — Verbandsdokument mit Praxisempfehlungen. ↩
- 3Handlungsleitfaden Safe Sport (DOSB/dsj, 2025), Kap. 3.1–3.2, S. 54 ff.: Gesprächs- und Dokumentationsregeln, Grenzen eigener Aufklärung — Verbandsdokument mit Praxisempfehlungen. ↩
- 4Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Muster-Safe Sport Code, 2025), Ziff. 19. ↩
- 5Muster-Safe Sport Code (DOSB, 2025), Art. 6.1 (Meldung bei Anhaltspunkten geboten; unterbliebene Meldung ist selbst ein Verstoß), Art. 6.2 Satz 1 (Meldepflicht der natürlichen Personen, die von den Anhaltspunkten Kenntnis erlangen und dafür einzustehen haben, dass keine interpersonale Gewalt ausgeübt wird). ↩
- 6Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Muster-Safe Sport Code, 2025), Ziff. 15 und 20. ↩
- 7Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Muster-Safe Sport Code, 2025), Ziff. 10: Ankündigung und Erklärung von Körperkontakt, sportliche Veranlassung, Einverständnis und jederzeitige Rücknahme. ↩
Rechtsstand
- Muster-Safe Sport Code
- Fassung 2025 · Stand 2025
- Muster-Verhaltensregeln Safe Sport (Anhang zum Code)
- Fassung 2025 · Stand 2025
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Wie lautet die Faustformel für Entscheidungen im Trainingsalltag — und nach welchem Schema werden die Fälle gelöst?
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