Kapitel 11

Aufarbeitung

SSP-11-01Basis · Bronze

Was ist Aufarbeitung?

Aufarbeitung als drittes Aufgabenfeld des Safe Sport einordnen, ihre Ziele benennen, sie von Intervention und Sanktionierung abgrenzen und Anlässe, Formate, Zuschnitt und Reichweite eines Aufarbeitungsprozesses unterscheiden können.

SSP-11-02Vertiefung · Silber

Die Muster-Aufarbeitungsordnung

Aufbau und Anwendungsbereich der Muster-Aufarbeitungsordnung kennen, die Verfahrensschritte von der Beauftragung bis zur Veröffentlichung des Abschlussberichts nachvollziehen und die Anforderungen an Einrichtung und Besetzung von Aufarbeitungsgremien anwenden können.

SSP-11-03Vertiefung · Silber

Betroffenenbeteiligung in Aufarbeitungsprozessen

Die Beteiligungsformen und besonderen Betroffenenrechte der Muster-Aufarbeitungsordnung anwenden, die Beteiligung so gestalten können, dass Retraumatisierung möglichst vermieden wird, und Erwartungen an die Aufarbeitung ehrlich steuern — einschließlich dessen, was Aufarbeitung nicht leisten kann.

SSP-11-04Basis · Bronze

Aufarbeitung in Säule A

Die gesetzlichen Aufarbeitungs-Instrumente der staatlichen Säule kennen — Unabhängige Aufarbeitungskommission, individuelle Aufarbeitungsberatung und Akteneinsicht nach § 9b SGB VIII — und Betroffene wie Sportorganisationen an die richtige Stelle verweisen können.

SSP-11-05Experte · Gold

Standards, Expertise und die Rolle des Zentrums für Safe Sport (ZfSS)

Die Aufarbeitungs-Aufgaben des Zentrums für Safe Sport aus Satzung und Verfahrensordnung ableiten, geltende Aufgabenzuweisungen von bloßen Ausbau-Vorschlägen unterscheiden und einordnen können, wie Verein und Verband Standards, Expertise und Begleitung des Zentrums für eigene Aufarbeitungsprozesse nutzen können.

SSP-11-06Experte · Gold

Aufarbeitung praktisch: der Weg des Verbands

Einen Aufarbeitungsprozess rechtssicher aufsetzen können: Beschlussfassung und Beauftragung gestalten, die Rolle des Auftraggebers während des Prozesses wahren, mit Bericht und Empfehlungen umgehen, die Ergebnisse kommunizieren und die Grenzen der Verwertung im Verfahren einhalten.